Stand: 14.03.2010 ID: 3346 Druckversion PDF WordDoc

AGB für die Werbebranche

Werbung

Werbung im Allgemeinen dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen. Der Werbende spricht Bedürfnisse teils durch emotionale, teils informierende Werbebotschaften zum Zweck der Handlungsmotivation an. Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen oder neugierig.

Marktsituation

Der deutsche Werbemarkt zieht voraussichtlich auch 2006 wieder an. Nachdem schon 2005 die Werbeausgaben um 1,1 Prozent auf 29,55 Mrd € stiegen, rechnet die Werbebranche mit 2 Prozent Mehrausgaben im Jahr 2006. Die ZAW schätzt, dass etwa 500 000 Menschen in Deutschland einschließlich Call Centern in der Werbebranche tätig sind, die traditionell sehr viele Freelancer einsetzt. Seit der Verschärfung der amerikanischen Börsengesetze unterlassen die meisten internationalen Agenturen u.a. Angaben zu Mitarbeiterzahlen gänzlich.

Verbände und Organisationen

Der 1972 gegründete Deutsche Werberat ist das selbstdisziplinäre Organ der Kommunikationswirtschaft und arbeitet als Konfliktregler zwischen Beschwerdeführern aus der Bevölkerung und werbungtreibenden Unternehmen. Der Werberat veröffentlicht jährlich im Frühjahr und Herbst sog. GWA-Monitore, Branchenberichte zu Schwerpunktthemen. Die dem GWA angehörenden Werbeagenturen repräsentieren rund 82 Prozent des Umsatzvolumens der Top 200 Agenturen Deutschlands; damit hat der GWA Branchenrelevanz.

Anders als in allen anderen Industriestaaten sind in Deutschland sämtliche zur Werbewirtschaft zählenden Gruppen in einer Dachorganisation vereint. Dem 1949 gegründete Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) gehören überwiegend Verbände an, deren Mitglieder Wirtschaftswerbung betreiben, vorbereiten, durchführen, gestalten und vermitteln. Der ZAW vertritt die Werbewirtschaft in ihren grundsätzlichen Positionen nach außen und bildet den "runden Tisch" für die Formulierung der gemeinsamen Politik und den Interessenausgleich aller am Werbegeschäft Beteiligten. Dieses wird durch die Gremien des ZAW wahrgenommen.

Die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) wurde 1949 als Unterorganisation des kurz zuvor konstituierten Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) gegründet und 1955 als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bonn rechtlich verselbständigt. Als neutrale Kontrolleinrichtung verfolgt die IVW laut Satzung den Zweck, zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Verbreitung von Werbeträgern zu beschaffen und bereitzustellen.