AGB für die Plakatwerbung (Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Plakatwerbung. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatwerbung an den Plakatwerbeträgern.
2. Art der Plakatwerbeträger
Zu den Plakatwerbeträgern gehören u.a. - gegebenenfalls in unterschiedlichen Ausformungen, zum Teil mit Plakatwechselmechanismen - die folgenden:
(1) Allgemeinstellen sind Säulen oder Tafeln, an denen Plakate jeweils mehrerer Werbungtreibender angebracht werden.
(2) Ganzstellen sind Säulen, an denen Plakate jeweils eines Werbungtreibenden angebracht werden.
(3) Großflächen sind Tafeln, an denen jeweils ein 18/1-Bogen-Plakat eines Werbungtreibenden angebracht wird.
(4) City-Light-Poster sind 4/1-Bogen-Flächen in Stadt-Informationsanlagen, verglasten Wartehallen, Wand- und frei stehenden Vitrinen u.a. Sie sind verglast und hinterleuchtet.
(5) City-Light-Boards/Mega-Light-Boards sind Werbeanlagen, die 18/1-Bogen-Plakate verglast und hinterleuchtet aufnehmen.
(6) Spezialstellen sind Werbeträger, die im Hinblick auf Format, Errichtungs- oder Anbringungsdauer, Verwendungsmöglichkeit, Standort oder sonstige Besonderheiten Abweichungen von den in Abs.1 - 5 genannten Werbeträgern aufweisen.
3. Großflächenstandorte
Großflächen, die gleichzeitig sichtbar sind und voneinander einen geringeren Abstand haben als 7,20 m in einer Geraden oder 3,60 m bei anderer Anordnung oder natürlicher baulicher Unterbrechung, gelten als ein Standort.
4. Werbeträger
Der Auftragnehmer wird im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in erforderlichem Umfang für Instandhaltung und Kennzeichnung der Werbeträger Sorge tragen.
5. Plakatformate
(1) Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
(2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59x84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen.
6. Auftragsannahme
(1) Der Auftragnehmer erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Aufträgen.
(2) Für alle Aufträge, außer Aufträge für City- Light-Poster, gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Dekadenbeginn.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für ihn unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.
7. Konkurrenzausschluss
(1) Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die Aufträge ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.
(2) Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Plakate konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar aneinander anzubringen.
8. Platzierung
Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht.
9. Sonderleistungen
Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet.
10. Laufzeit
Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Aushangs wünscht, wird die Fortsetzung des Aushangs als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung.
11. Zahlung
(1) Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von acht Tagen nach Aushangbeginn zahlbar; im Geschäftsverkehr zwischen Werbeagentur, Werbungsmittler und Auftragnehmer beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Aushangbeginn.
(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.
(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch währen
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1334
Den vollständigen Text "AGB für die Plakatwerbung" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "AGB für die Plakatwerbung"?
oder anrufen Tel. 069-242662-0. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Jens Liesegang.
Stellen Sie Fragen in unserem Forum!
