Einheitliche Grundsätze zur Gestaltung und Ausführung von Aufträgen im Bereich der Rundfunkwerbung (Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung der Werbung im Rundfunk. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Ausstrahlung einen Werbespots kommt mit Annahme des Auftrags durch den Rundfunkveranstalter oder die für diesen tätige Vermarktungsgesellschaft in schriftlicher,...
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