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AGB Verkehrsmittel-Werbung

1. Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Unterhaltung von Werbung des Auftraggebers an den Außenflächen öffentlicher und privater Verkehrsmittel.

Zustandekommen des Vertrages

2. Der Vertrag ist für die XY WERBUNG nur nach Aushändigung oder Übersendung eines von der XY WERBUNG gegengezeichneten Vertragsexemplares bindend. Die XY WERBUNG kann sich bei der Annahme des Vertrages durch Handelsvertreter oder Bevollmächtigte vertreten lassen.

Pflichten der Vertragspartner

3. Die XY...

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