Verträge für Werbeagenturen und die Internet- / Multimediabranche
Hier finden sie zusammengefasst die wichtigsten Verträge und Vereinbarungen für Werbeagenturen, insbesondere auch die Empfehlungen des
BVDW für die Internet- und Multimediabranche.
Verträge für die Internet-/ Multimedia-Branche
Hier finden Sie alle Musterverträge, die als Konditionenempfehlungen im Bundesanzeiger Nummer 31, vom 04. Februar 2002, S. 2607 veröffentlicht wurden (Bekanntmachung Nr. 44/2002 über die Anmeldung der Empfehlung "Musterverträge, Besondere und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Multimedia-Produktion").
- Kurzerläuterung: System der Agenturverträge
- Letter of Intent
- Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen
- Vertrag zur Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenheftes
- Vertrag zur Erstellung von Multimedia-Webseiten
- Vertrag über das Erbringen von Pflegeleistungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der BVDW hat dieses Vertragskonzept in einem Arbeitskreis mit großer Unterstützung von Mitgliedsunternehmen (u.a.: Bruch & Schrader; denkwerk medienagentur; Engram; Kanzlei Schulz, Noack, Bärwinkel; Sanmann, Hammer & Roske; SinnerSchrader) entwickelt, bei denen wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchten!
Der Arbeitskreis hat sich für eine Aufgliederung in Projektphasen entschieden, da nicht alle Dienstleister für jeden Kunden das komplette Leistungspaket erbringen, sondern viele sich auf Teilleistungen spezialisieren. Den Projektverträgen sind ihrem Inhalt entsprechende besondere Geschäftsbedingungen zugeordnet, die aus den AGB, die allen Einzelverträgen zugrunde liegen, ausgegliedert sind.
BVDW-Schriftenreihe: Dienstleistersuche
Checkliste: Wie finde ich den richtigen Internet-/Multimedia-Dienstleister?
Die Checkliste von Andreas Vichr und Klaus Walter liefert Ihren Auftraggebern Orientierungshilfen bei der Wahl der richtigen Agentur / des richtigen Dienstleisters.
Wettbewerbspräsentationen/ Pitching
Bereits 1997 haben die Mitglieder des BVDW (früher: Deutschen Multimedia Verbandes) beschlossen, Wettbewerbspräsentationen nur noch gegen ein Präsentationshonorar durchzuführen. Dieser Beschluss wurde auf der 8. Mitgliederversammlung am 02. Mai 2001 bestätigt. Ziel ist es, jedem einzelnen Kunden qualitativ hochwertige Wettbewerbspräsentationen anzubieten.
- Urheberrecht: Schutzhüllenvertrag für Wettbewerbspräsentationen
- Ziel: Qualitätssicherung in der Wettbewerbspräsentation - Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden
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Helfen Sie uns beim Ausbau der Sammlung von Musterverträgen. Wir bitten engagerte Kollegen um Mitarbeit. Eingesendete Verträge werden mit Ihrem Namen und Kontaktmöglichkeiten gekennzeichnet, damit sich Nutzer mit Fragen an Sie wenden können.






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