Agenturvertrag
Agenturvertrag
Werbeagenturvertrag
Zwischen
der Werbeagentur
(...)
________
________
(nachfolgend "die Agentur")
und der Firma
(xxx) GmbH
_________
_________
(nachfolgend "der Kunde")
wird folgender Werbeagentur-Vertrag geschlossen:
§ 1 Auftragserteilung
1. Auftrag
Der Kunde beauftragt die Agentur mit der umfassenden werblichen Betreuung von
_____________
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Agentur nimmt diesen Auftrag an und sichert engste Zusammenarbeit mit dem Kunden zu.
2. Zusammenarbeit
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
§ 2 Leistungen der Agentur
1. Werbeberatung
1.1 Formulierung der Werbeziele auf der Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Marketingziele.
1.2 Entwicklung der Kommunikationsstrategie und Werbekonzeption.
1.3 Auswertung der Werbemittel- und Werbeträgerforschung zur Optimierung des Werbeeinsatzes.
2. Werbegestaltung
2.1 Gestaltung von Werbetexten für Anzeigen, TV und Kinofilmen, Funk, Plakate und Mailings.
2.2 Gestaltung von Entwürfen (in Scribbleform) für Anzeigen und Plakate, sowie Broschüren, Handzettel, Internetauftritte, Werbemittelkataloge, Mailings, Storyboards und Drehbücher für Film, Funk- und Fernsehwerbung.
3. Werbeschaltung
3.1. Termingerechte Auslieferung der einschaltfähigen Vorlagen und Werbemittel an die Werbeträger.
3.2. Überwachung und Kontrolle der Auftragsabwicklung.
3.3. Finanztechnische Abwicklung der Aufträge mit den Werbeträgern, in eigenem Namen und für eigene Rechnung der Agentur, auf der Grundlage der vom Kunden genehmigten Mediapläne.
4. Werbemittelherstellung (Produktion)
4.1. Auswahl der erforderlichen Spezialisten bzw. Lieferanten wie Grafiker, Retuscheure, Druckereien und Reproanstalten, Filmproduzenten, Tonstudios, Sprecher, Modelle usw.
4.2. Einholen von Lieferantenangeboten, deren Auswahl und Überwachung.
4.3. Auftragserteilung nach Genehmigung durch den Kunden. Überwachung der sachgerechten und termingerechten Ausführung bzw. der Regie und Herstellung bei den Dreh- und Aufnahmearbeiten im FFF-Sektor einschließlich der Rechnungs- und Zahlungsabwicklung sowie Kontrolle.
4.4. Klärung der KSV-Pflicht und Überwachung ausländischer Lieferanten gem. § 50a, Abs. 4 EStG und zollrechtlicher Fragen. Abgaben, die nachträglich entstehen, werden ebenfalls vom Kunden übernommen.
§ 3 Sonstige Leistungen der Agentur
Auf besonderen Wunsch des Kunden kann die Agentur neben den Leistungen nach Abschnitt B die folgenden Aufgaben gegen ein gesondert zu vereinbarendes Honorar übernehmen:
1. Research
Durchführung aller Research-Maßnahmen wie z.B. Copytest, Pre- und Posttest, Recall-Untersuchungen.
2. Corporate Design
Entwicklung von Packungen Markensignets und Firmenzeichen.
3. Spezialtexte
Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten.
4. Veranstaltungen
Beratungs-, Planungs- und Durchführungsarbeiten im Bereich Außendiensttagungen, Fachveranstaltungen, Symposien, Messen etc. sowie die (Gestaltung von Display-Material, Prospekten und sonstigen Verkaufshilfen.
5. Public Relations
Planung, Kontrolle und Durchführung von Public-Relations-Aktionen.
6. Produktentwicklung/Product Development
Beratung und Mitwirkung bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte.
7. Laufende Wettbewerbsbeobachtung
Store-Checks, Interpretation von Handels- und Verbraucher-Panel-Daten sowie Werbeaufwandserhebungen entsprechender Institute.
8. Internationale Koordination der Werbemaßnahmen
9. Sonstiges
Beschaffung rechtlicher Absicherung durch rechtliche und/oder wirtschaftswissenschaftliche Fachgutachten.
Die Produktion von audiovisuellem und sonstigem Material (Filme, Videos, Bildplatten, Multivisionen, CD-Rom, Internet, etc.).
§ 4 Leistungen des Kunden
1. Auftragsvergabe an Dritte
Der Kunde wird im Zusammenhang mit der Werbung für ___________, Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
2. Auftragserteilung über die Agentur
Der Kunde leitet Aufträge für die Einschaltung in tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Medien für das betreute Produkt ausschließlich über die Agentur. Er überträgt der Agentur außerdem die Herstellung (Produktion) der für die Durchführung der Werbemaßnahmen notwendigen Unterlagen.
3. Genehmigungen
Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
§ 5 Vergütung der Agentur
1. Agenturprovision
Die Basis der Agenturvergütung bildet ein monatliches Entgelt in Höhe von EUR _______ für alle Leistungen im Rahmen der Abschnitte B1 und B2. Sechs Monate nach dem Vertragsbeginn wird der Arbeitsaufwand der Agentur mit dem kalkulierten und durch das monatliche Honorarfixum abgedeckten Arbeitsaufwand verglichen. Ist eine Vertragspartei der Ansicht, dass eine zu starke Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlich notwendigen Arbeitsaufwand besteht, werden die Vertragsparteien die monatliche Fixsumme neu verhandeln.
Für die Leistungen im Rahmen des Abschnitts B 3 (Anzeigen, Personalanzeigen) berechnet die Agentur ein Honorar von:
15 % (+ MwSt.) auf das Kundennetto der über tarifgebundene und nicht-tarifgebundene Werbeträger abgewickelten Media-Umsätze, mindestens jedoch eine monatliche Vergütung von EUR __________ (Mindest-Honorar). Das Kundennetto ist der Rechnungsbetrag der Werbeträgerunternehmen exklusiv Mehrwertsteuer nach Berücksichtigung von möglichen Rabatt-Konditionen, jedoch vor Abzug von Kassen-Skonto.
Für alle Leistungen im Rahmen des Abschnitts B4 berechnet die Agentur ein Honorar von
.... % auf Rechnungen Dritter.
2. Honorar für sonstige Leistungen
Für alle Leistungen im Rahmen des § 3 wird das Honorar von Fall zu Fall im voraus zwischen Kunden und Agentur vereinbart. Falls im voraus keine Vereinbarung getroffen ist, gelten die aktuellen Vergütungssätze der Agentur.
Rechnungen Dritter im Rahmen des Abschnitts C werden mit einem Honorar von .......... % auf den Nettopreis an den Kunden weiter berechnet.
3. Änderungen oder Abbruch der Arbeiten
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen (einschließlich eventuell ausfallender Provisionen, Honorare und angefallener Zeitkosten) und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4. Werbung im Ausland
Falls die von der Agentur entwickelte und gestaltete Werbung im Ausland eingeschaltet wird, erhält die Agentur zusätzliches Honorar, deren Höhe die Vertragsparteien verhandeln werden, mindestens jedoch ein zusätzliches Honorar von ........ % für Schaltung und Abrechnung auf das Kundennetto.
5. Sonstige Kosten
Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversichenungsabgaben und Zollkosten werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt.
Nachträglich anfallende Kosten werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Reisekosten
Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet.
Alle sonstigen Reisen. z. B. zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und Druckabnahmen, Reisen im besonderen Auftrag des Kunden usw. werden dem Kunden berechnet.
7. Mehrwertsteuer
Sämtliche Leistungen der Werbeagentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
8. Zahlungsweise und Skonti
Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge zum 15. des jeweiligen Monats, zur Zahlung fällig. Bei Vorauszahlungen werden dem Kunden alle erreichbaren Skontiabzüge vergütet.
Es gilt folgende Rechnungserstellung:
a) Werbeeinschaltung
Die Agentur fordert zu den auf den Media-Rechnungen angegebenen Zahlungsterminen Zahlungen so rechtzeitig und vollständig an, dass alle erreichbaren Vorauszahlungsskonti an den Kunden weitergegeben werden können.
b) Werbemittelherstellung
Im Bereich der Werbemittelherstellung erstellt die Agentur nach Abschluss eines Auftrages die Abrechnung. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu
... ENDE DES AUSZUGES.
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