Agenturvertrag
Agenturvertrag
Agenturvertrag
zwischen
(...)
(nachfolgend "die Auftraggeberin" genannt)
und
(xxx)
(nachstehend "die Auftragnehmerin" genannt)
Präambel
Die Parteien arbeiten im Bereich der Werbung und des Verkaufs von Produkten der Marke X zusammen. Frau _________ hat hinsichtlich der Erbringung von Beratungsleistungen mit der Auftraggeberin einen Beratervertrag vom __________ abgeschlossen. Frau ________ erbringt als Unternehmerin Beratungsleistungen aller Art in diesem Bereich unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen werblichen Auftritts.
Im Rahmen dieses Agenturvertrages beauftragt die Auftraggeberin die Auftragnehmerin als selbständige Unternehmerin, die in - Anlage 1 - benannten Leistungen für die Auftraggeberin zu erbringen. Die Parteien möchten ihre Rechtsbeziehungen derart gestalten, dass jede Partei rechtlich selbständig bleibt und die einzelnen Aufträge auf der Basis eines Austauschverhältnisses ausgeführt werden.
§ 1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung, spätestens jedoch am _______ und ist auf zwei Jahre, also längstens bis zum __________ befristet.
§ 2 Aufgabengebiet
(1) Die Auftragnehmerin wird Teilzeitkräfte auf der Basis eines 630,00 EUR Anstellungsverhältnisses beschäftigen. Die Teilzeitkräfte werden in näher zu bestimmenden Konzernen und Einzelhandelsgeschäften "X" Produkte präsentieren und diese verkaufen. Die Auftragnehmerin übernimmt insbesondere die Personalauswahl, die Personalschulung, die Installierung der Mitarbeiter an den Verkaufsstellen und die Steuerung der Mitarbeiter. Im Rahmen dieser Aufgaben obliegt der Auftragnehmerin insbesondere die monatliche Berichtsauswertung der 50 Teilzeitkräfte.
Die einzelnen Vertragsleistungen der Auftragnehmerin werden in - Anlage 1 - benannt. Bei Änderungen der Aufgaben der Auftragnehmerin werden die Parteien den Vertrag und die Leistungsbeschreibung in - Anlage 1 - entsprechend anpassen.
(2) Die Auftraggeberin stellt der Auftragnehmerin die für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlichen Waren der Marke "X" zum Einkaufspreis (EK-Listenpreis) minus __ % zur Verfügung. Dies entspricht einem Ausstattungsvolumen von ca. EUR _____ pro Jahr.
(3) Die Berichtspflichten der Auftragnehmerin hat diese gegenüber der Abteilung Vertrieb der Auftraggeberin zu erbringen.
(4) Die Auftragnehmerin ist in der Durchführung der Aufträge frei und unterliegt keinerlei Weisungen. Die Auftragnehmerin hat eigene Büroräume unter der im Rubrum genannten Adresse.
(5) Zur Auftragsdurchführung kann die Auftragnehmerin eigene Mitarbeiter oder Kooperationspartner einsetzen. Bei vorübergehendem oder endgültigem Ausfall eines Mitarbeiters der Auftragnehmerin hat die Auftragnehmerin nicht die Pflicht, diesen zu ersetzen. Für Schäden, die aus dem Ausfall eines Mitarbeiters folgen, haftet die Auftragnehmerin nicht. Die Auftragnehmerin wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, für den ausgefallenen Mitarbeiter eine Neuinstallation durchzuführen.
(6) Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Auftragnehmerin spätestens 16 Wochen vor dem geplanten Einsatz den Standort anzugeben.
§ 3 Vergütung
(1) Die Auftragnehmerin erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von DM _______ zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für jede Installation einer zu besetzenden Verkaufsstätte erhält die Auftragnehmerin zusätzlich eine Vergütung von EUR ______ zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Unter der Installation einer Verkaufsstätte verstehen die Parteien den Einsatz einer temporären Verkaufskraft an einem von der Auftraggeberin bestimmten Standort.
(2) Am _____ wird eine Zahlung in Höhe von EUR______ zur Zahlung fällig. In den Folgemonaten werden jeweils zum ___. eines Monats Zahlungen in Höhe von EUR _____ zur Zahlung fällig. Für das Jahr ___ wird am ________ eine Zahlung in Höhe von EUR _______ zur Zahlung fällig. In den Folgemonaten werden jeweils zum ____. eines Monats EUR ______ zur Zahlung fällig.
(3) Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Abgaben und/oder Steuern, wird die Auftraggeberin der
... ENDE DES AUSZUGES.
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