Agenturvertrag mit der umfassenden werblichen Betreuung
Agenturvertrag mit der umfassenden werblichen Betreuung
zwischen
der Werbeagentur
(...)
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(nachfolgend "die Agentur")
und
der Firma
(xxx)
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(nachfolgend "der Kunde")
1) Auftrag
Der Kunde beauftragt die Agentur mit der umfassenden werblichen Betreuung von
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im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Agentur nimmt diesen Auftrag an und sichert engste Zusammenarbeit mit dem Kunden zu.
2) Zusammenarbeit
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen,.
1) Werbevorbereitung
- Analyse der Marktposition und der Konkurrenzsituation der zu betreuenden Produkte.
- Untersuchung der Verbraucherstruktur und der Konsumgewohnheiten auf der Grundlage vorhandener Studien oder sonstigen, allgemein zugänglichen Sekundärmateralien.
- Erarbeitung von Vorschlägen für ergänzende Markt-, Produkt- und Verbraucheruntersuchungen und Empfehlungen geeigneter Marktforschungsinstitute für ihre Durchführung.
2. Werbeberatung
- Formulierung der Werbeziele auf der Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Marketingziele.
- Entwicklung der Kommunikationsstrategie und Werbekonzeption.
- Auswertung der Werbemittel- und Werbeträgerforschung zur Optimierung des Werbeeinsatzes.
3. Werbegestaltung
- Gestaltung von Werbetexten für Anzeigen, TV und Kinofilmen, Funk und Plakate.
- Gestaltung von Entwürfen (in Scribbleform) für Anzeigen und Plakate sowie Storyboards und Drehbücher für Film, Funk- und Fernsehwerbung.
4. Werbeplanung und Einschaltung
- Erstellen der Mediastrategie und Ausarbeitung von Einschaltplänen für den Einsatz in tariflich gebundenen und sonstigen Werbeträgern inklusive entsprechender Kostenvoranschläge.
- Vergabe der Einschaltaufträge zu den für den Kunden günstigsten Bedingungen, entsprechend den Tarif- und Geschäftsbedingungen der Medien.
- Abschluß der Einschaltverträge. Weisungen an und Verkehr mit den Werbeträgern werden nur über die Agentur abgewickelt.
- Termingerechte Auslieferung der einschaltfähigen Vorlagen und Werbemittel an die Werbeträger.
- Überwachung und Kontrolle der Auftragsabwicklung.
- Finanztechnische Abwicklung der Aufträge mit den Werbeträgern, in eigenem Namen und für eigene Rechnung der Agentur, auf der Grundlage der vom Kunden genehmigten Mediapläne.
5. Werbemittelherstellung (Produktion)
- Ermittlung der kostengünstigsten Methoden unter Berücksichtigung qualitativer Aspekte für die Herstellung der Werbemittel.
- Auswahl der erforderlichen Spezialisten bzw. Lieferanten wie Grafiker, Retuscheure, Druckereien und Reproanstalten, Filmproduzenten, Tonstudios, Sprecher, Modelle usw.
- Einholen von Lieferantenangeboten, deren Auswahl und Überwachung.
- Auftragserteilung nach Genehmigung durch den Kunden. Überwachung der sachgerechten und termingerechten Ausführung bzw. der Regie und Herstellung bei den Dreh- und Aufnahmearbeiten im FFF-Sektor einschließlich der Rechnungs- und Zahlungsabwicklung sowie Kontrolle.
- Klärung der KSV-Pflicht und Überwachung ausländischer Lieferanten gem. § 50a, Abs. 4 EStG und zollrechtlicher Fragen. Abgaben, die nachträglich entstehen, werden ebenfalls vom Kunden übernommen.
Auf besonderen Wunsch des Kunden kann die Agentur neben den Leistungen nach § 2 die folgenden Aufgaben gegen ein gesondert zu vereinbarendes Honorar übernehmen:
1. Research
Durchführung aller Research-Maßnahmen wie z.B. Copytest, Pre- und Posttest, Recall-Untersuchungen.
2. Corporate Design
Entwicklung von Packungen Markensignets und Firmenzeichen.
3. Spezialtexte
Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten.
4. Direct Marketing
Gestaltung von Texten und Layouts für Prospekte, Werbebriefe, Gebrauchsanweisungen u. ä., Vorschläge für Werbeaktionen und Musterverteilungen.
5. Sales Promotion
Beratungs-, Planungs- und Durchführungsarbeiten im Bereich Verkaufsförderung, Außendiensttagungen, Fachveranstaltungen, Symposien, Messen etc. sowie die (Gestaltung von Display-Material, Prospekten und sonstigen Verkaufshilfen.
6. Public Relations
Planung, Kontrolle und Durchführung von Public-Relations-Aktionen.
7. Produktentwicklung/Product Development
Beratung und Mitwirkung bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte.
8. Laufende Wettbewerbsbeobachtung
Store-Checks, Interpretation von Handels- und Verbraucher-Panel-Daten sowie Werbesaufwandserhebungen entsprechender Institute.
9. Internationale Koordination der Werbemaßnahmen
10. Sonstiges
- Beschaffung rechtlicher Absicherung durch rechtliche und/oder wirtschaftswissenschaftliche Fachgutachten.
- Die Produktion von audiovisuellem und sonstigem Material (Filme, Videos, Bildplatten, Multivisionen, Btx etc).
1. Angaben zum Werbebudget
Der Kunde wird der Agentur für das Geschäftsjahr die geplanten Maßnahmen und das zur Verfügung stehende Budget mitteilen.
2. Auftragserteilung über die Agentur
Der Kunde leitet Aufträge für die Einschaltung in tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Medien für das betreute Produkt ausschließlich über die Agentur. Er überträgt der Agentur außerdem die Herstellung (Produktion) der für die Durchführung der Werbemaßnahmen notwendigen Unterlagen.
3. Genehmigungen
Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
E. Vergütung der Agentur
Die Basis der Agenturvergütung bildet ein Entgelt von ....... % des Werbeetats des Kunden.
1. Agenturprovision
Für die Leistungen im Rahmen des Abschnitts B 1-4 berechnet die Agentur ein Honorar von:
...... % (+ MwSt.) auf das Kundennetto der über tarifgebundene und nicht-tarifgebundene Werbeträger abgewickelten Media-Umsätze, mindestens jedoch auf einen Werbe-Etat von EUR .............. (Mindest-Honorar). Das Kundennetto ist der Rechnungsbetrag der Werbeträgeruntemehmen exklusiv Mehrwertsteuer nach Berücksichtigung von möglichen Rabatt-Konditionen, jedoch vor Abzug von Kassen-Skonto.
Für alle Leistungen im Rahmen des Abschnitts B5 berechnet die Agentur ein Honorar von
.... % auf Rechnungen Dritter.
2. Reinzeichnungen
Werden Reinzeichnungen in der Agentur hergestellt, berechnet die Agentur ihre jeweils geltenden Vergütungssätze nach Preisliste bzw Stundensätzen.
3. Honorar für sonstige Leistungen
Für alle Leistungen im Rahmen des Abschnitts C wird das Honorar von Fall zu Fall im voraus zwischen Kunden und Agentur vereinbart. Falls im voraus keine Vereinbarung getroffen ist, gelten die aktuellen Vergütungssätze der Agentur.
Rechnungen Dritter im Rahmen des Abschnitts C werden mit einem Honorar von .......... % auf den Nettopreis an den Kunden weiterberechnet.
4. Änderungen oder Abbruch der Arbeiten
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen (einschließlich eventuell ausfallender Provisionen, Honorare und angefallener Zeitkosten) und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5. Werbung im Ausland
Falls die nun der Agentur entwickelte und gestaltete Werbung im Ausland eingeschaltet wird, erhält die Agentur ein Honorar von ........ % für Schaltung und Abrechnung auf das Kundennetto (siehe auch F.8. Nutzungshonorar)
6. Sonstige Kosten
Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversichenungsabgaben und Zollkosten werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt.
Nachträglich anfallende Kosten werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Reisekosten
Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet.
Alle sonstigen Reisen. z. B. zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und Druckabnahmen, Reisen im besonderen Auftrag des Kunden usw. werden dem Kunden berechnet.
8. Mehrwertsteuer
Sämtliche Leistungen der Werbeagentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
9. Zahlungsweise und Skonti
Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge fällig. Bei Vorauszahlungen werden dem Kunden alle erreichbaren Skontiabzüge vergütet.
Es gilt folgende Rechnungserstellung:
a) Werbeeinschaltung
Die Agentur fordert zu den auf den Media-
... ENDE DES AUSZUGES.
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