Rechtsberatungsvertrag
Zwischen
....
- im Folgenden Auftraggeber genannt -
vertreten durch: ..., ..., ..., ...
und
...
- im Folgenden Auftragnehmer genannt -
...
vertreten durch: ..., ..., ..., ...
wird folgender Rechtsberatungsvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die ständige laufende Beratung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.
Gegenstand der Beratung sind ausschließlich die Rechtsangelegenheiten des Auftraggebers und nicht die der Gesellschafter oder Mitarbeiter des Auftraggebers.
Gegenstand dieses Beratungsvertrags ist nicht die Vertretung in einem Rechtsstreit oder das Betreiben der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner.
Den zeitlichen Einsatz für den Auftraggeber gestaltet der Auftragnehmer grundsätzlich frei. Mindestens einmal im Monat findet eine Besprechung mit dem Auftraggeber statt. Ort und Termin sind einvernehmlich festzulegen. Wenn dringende Angelegenheiten eine umgehende Erörterung erfordern, steht der Auftragnehmer auch kurzfristig zur Verfügung, wobei auf die Aufgaben in der eigenen Kanzlei insoweit Rücksicht zu nehmen ist, dass diese dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfen.
§ 2 Heranziehung von Mitarbeitern des Auftragnehmers/ Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung der ihm übertragenen Rechtsangelegenheiten geeignete Mitarbeiter und fachkundige Dritte einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
Soweit ein Rechtsstreit vor einem Gericht zu führen ist, bei dem der Auftragnehmer nicht zugelassen ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen dort zugelassenen Kollegen empfehlen.
Auf Seiten der Rechtsanwaltssozietät ist Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... in erster Linie Ansprechpartner für den Auftraggeber. Ist er/sie verhindert oder sind für die Beratung Spezialkenntnisse der anderen Anwälte nötig oder wünschenswert, stehen auch diese dem Auftraggeber zur Verfügung.
Auf Seiten des Auftraggebers steht in erster Linie ... für Informationen und zur Rücksprache zur Verfügung.
Bei Vertragsentwürfen oder anderen Gestaltungen mit steuerlichen Fragestellungen wird der Auftragnehmer den steuerlichen Berater des Auftraggebers in die Bearbeitung einbinden. Die Entwürfe sind dem steuerlichen Berater rechtzeitig zur Beurteilung zu übermitteln.
§ 3 Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer bei oder anlässlich der Erledigung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung von Angelegenheiten zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers unbedingt erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflicht zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist oder dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist.
Die gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Diese Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen, die aufgrund oder anlässlich seines Auftrags gefertigt wurden, darf der Auftragnehmer Dritten, außer in dem in § 3 Abs. 2 Satz 2 geschilderten Fall, nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Im gleichen Umfang wie für den Auftragnehmer selbst, besteht die Verschwiegenheitspflicht auch für die Mitarbeiter und Hilfskräfte.
Zieht der Auftragnehmer fachkundige Dritte hinzu, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenfalls Verschwiegenheit bewahren.
§ 4 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden eigener Mitarbeiter und Hilfskräfte.
Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von ... Euro pro Einzelfall abgeschlossen. Er verpflichtet sich, die Versicherung in dieser Höhe so lange aufrechtzuerhalten, wie das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber besteht.
Für die Gesellschaft besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von ... Euro.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versicherung in dieser Höhe so lange aufrechtzuerhalten, wie das Vertragsverhältnis besteht.
Sofern im Einzelfall eine höhere Haftungssumme erforderlich sein dürfte, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber dies besprechen und entscheiden, ob eine höhere Deckungssumme für diesen Einzelfall mit der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden soll. Die Kosten einer höheren Deckungssumme trägt der Auftraggeber.
Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
§ 5 Haftungsbegrenzung
In einem Haftpflichtfall kann bei leichter Fahrlässigkeit der Auftragnehmer von dem Auftraggeber nur bis zur Höhe der nach § 4 bestehenden Deckungssumme in Anspruch genommen werden. Wegen eines weitergehenden Schadens wird eine Haftung des Auftragnehmers hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsausschluss
Für mündliche Auskünfte außerhalb eines vereinbarten Beratungsgesprächs oder telefonische Auskünfte ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Auskünfte schriftlich mit dem von dem Auftraggeber geschilderten Sachverhalt bestätigt werden.
§ 7 Vergütung
Als Pauschalhonorar wird ein monatlicher Betrag von ... Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Bei dieser Vereinbarung gehen die Parteien davon aus, dass der monatliche Zeitaufwand des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Durchschnitt ... Stunden nicht überschreitet. Die Parteien werden
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1808
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