Informationspflichten gemä� § 6 TDG
Die seit dem 1.1.2002 eingeführten neuen Informationspflichten gemä� § 6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik "Berufsregeln". Zu Ihrer Information empfehlen wir Ihnen auch den Beitrag von Dr. Giwer, veröffentlicht im BRAKMagazin 1/2002, Seite 9 (pdf).