Pensionszusage

Pensionszusage

der Firma

für Herrn

Geburtsdatum:

Eintritt in die Firma:

 

Wir gewähren Ihnen und Ihren Angehörigen mit Wirkung vom _______________ einen Rechtsanspruch auf Versorgung. Im Einzelnen gilt folgendes:

1. Altersrente

Vollenden Sie das 65. Lebensjahr und treten Sie in den Ruhestand, so zahlen wir Ihnen auf Lebenszeit eine Altersrente. Die Altersrente beträgt

2% der rentenfähigen Bezüge für jedes ab dem______________ begonnene Dienstjahr.

Die Altersrente beträgt insgesamt maximal 50% der rentenfähigen Bezüge.

Die rentenfähigen Bezüge ergeben sich aus dem Jahresbruttogehalt im letzten Wirtschaftsjahr vor Eintritt des Versorgungsfalls.

2. Invalidenrente

Werden Sie vor Erreichen der Altersgrenze berufsunfähig, so erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Einsetzen der Altersrente, eine Invalidenrente in Höhe der Anwartschaft auf Altersrente.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd entweder ganz oder bis zu einem gewissen Grade außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Den Nachweis der Berufsunfähigkeit haben Sie zu führen. Außer dem schriftlichen Antrag und einer Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind uns folgende Unterlagen einzureichen:

            Rentenbescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder

            ein amtsärztliches Zeugnis oder

            ausführliche Berichte der Ärzte, die Sie gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit.

Ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente aus dieser Pensionszusage besteht nicht, wenn Sie die Invalidität vorsätzlich oder grob fahrlässig 

[ENDE DER VORSCHAU]




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