Vertrag über eine Entsendung ins Ausland
Vertrag über eine Entsendung ins Ausland
Zwischen
der Firma
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
Herrn/Frau
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgende
Vereinbarung
getroffen.
§ 1 Entsendung, Aufgabengebiet
(1) Der Arbeitnehmer wird vom bis zu dem Unternehmen in entsandt. Er übernimmt dort folgende Aufgaben:
• ,
• .
(2) Während dieser Zeit unterliegt der Arbeitnehmer den Weisungen von Herrn/Frau .
(3) Das bisherige Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht fort. Der Arbeitsvertrag vom wird für die Dauer des Auslandseinsatzes durch die nachfolgenden besonderen Bedingungen abgeändert.
§ 2 Vergütung
(1) Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu dem im Arbeitsvertrag vom vereinbarten Gehalt eine Auslandszulage von EUR. Für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist lediglich das gemäß dem Arbeitsvertrag vom geschuldete Gehalt maßgebend.
(2) Das gemäß Arbeitsvertrag vom geschuldete Gehalt wird entsprechend den vergleichbaren Inlandsgehältern angepasst.
(3) Die Auslandszulage wird jährlich überprüft. Eine Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung des jeweiligen Devisenkurses im Entsendungsland.
(4) Zahlungen werden auf das bisherige Gehaltskonto des Arbeitnehmers geleistet, sofern dieser nicht mindestens 6 Wochen vor der nächsten fälligen Zahlung ein anderes Konto im Einsatzland mitteilt. Die Zahlung erfolgt in Euro. Die kosten des Transfers trägt der Arbeitnehmer.
§ 3 Zusätzliche Leistungen
Der Arbeitnehmer erhält folgende zusätzliche Leistungen:
a) Reisekosten für Hin- und Rückreise bei Beginn und Beendigung der Entsendung gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;
b) Kosten einer Hin- und Rückreise nach Deutschland je Kalenderjahr gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;
c) Kosten gemäß a), b) für Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
d) Umzugs- und Transportkosten einschließlich Transportversicherung in angemessener Höhe. Die Beauftragung des Umzugs- bzw. Transportunternehmens ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitnehmer hat mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, wobei das kostengünstigste Angebot auszuwählen ist;
e) Kosten des Rücktransportes im Falle einer lebensbedrohenden Erkrankung des Arbeitnehmers bzw. des Ehegatten oder eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
f) Mietzuschuss in Höhe von EUR pro Monat.
g) Dem Arbeitnehmer wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage _____ beigefügten Dienstwagenvertrag, der auch ohne besondere Bezeichnung Vertragsinhalt ist.
h) Kosten für einen Sprachunterricht des Arbeitnehmers vor der Ausreise.
§ 4 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Wochen Urlaub je Kalenderjahr. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, in jedem Kalenderjahr bis zu Wochen zusammenhängend in der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. Der Deutschlandurlaub beginnt mit dem Tag nach der Ausreise aus dem Entsendungsland. Er endet mit dem Tag vor der Wiedereinreise in das Entsendungsland.
(2) Urlaubsansprüche, die während des Auslandsaufenthalts erworben werden, verfallen erst mit Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und sind unmittelbar nach Ende des Auslandsaufenthaltes zu gewähren und zu nehmen.
§ 5 Entgeltfortzahlung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Wochen/Monate. Soweit aufgrund des die
... ENDE DES AUSZUGES.
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