Fortbildungsvertrag

Zwischen

der Firma

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

wird folgender

Fortbildungsvertrag

geschlossen.

§ 1 Fortbildungsmaßnahme

(1) Der Arbeitnehmer nimmt von bis an folgender Fortbildungsmaßnahme teil.

(2) Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf eigenen Wunsch im Interesse seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung.

§ 2 Freistellung

Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von der Arbeit frei. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate berechnet.

§ 3 Fortbildungskosten

(1) Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildungsmaßnahme in voller Höhe/bis zu einem Betrag von EUR. Die Kosten bestehen aus den Kosten der Schulung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den An- und Abreisekosten. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage von Belegen.

(2) Soweit das Arbeitsamt, ein sonstiger Sozialversicherungsträger oder eine andere Stelle Kosten übernimmt bzw. Förderungsmittel gewährt, sind diese in Anspruch zu nehmen und auf die Leistungen des Arbeitgebers anzurechnen mit der Folge, dass insoweit ein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers nicht besteht.

... ENDE DES AUSZUGES.

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