Aushilfsarbeitsvertrag

Zwischen

- nachfolgend Arbeitgeber -

und Frau/Herrn

- nachfolgend Arbeitnehmer -

wird folgender

Aushilfsarbeitsvertrag

geschlossen:

§ 1 Einstellung

(1) Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem für die Dauer von Wochen/Monaten/ von bis als eingestellt.

(2) Die Befristung erfolgt aus folgenden Gründen .

§ 2 Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden ohne Pause. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber nach den betrieblichen Erfordernissen festgelegt.

§ 3 Beendigung

(1) Das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit/nach Erreichen des angestrebten Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Einer Fortsetzung nach § 625 BGB wird hiermit widersprochen.

(3) Während der Dauer der Befristung des Aushilfsarbeitsverhältnisses kann das Beschäftigungsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von Wochen/Monaten gekündigt werden.

§ 4 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von EUR, zahlbar am Monatsende auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto.

oder

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von EUR brutto. Die Vergütung wird jeweils am Monatsende abgerechnet und auf ein vom Arbeitnehmer angegebenes Konto überwiesen.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Werktage Erholungsurlaub. Die Lage ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

§ 6 Arbeitsverhinderung

Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle

... ENDE DES AUSZUGES.

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