Aushilfsarbeitsvertrag
Aushilfsarbeitsvertrag
Zwischen
- nachfolgend Arbeitgeber -
und Frau/Herrn
- nachfolgend Arbeitnehmer -
wird folgender
Aushilfsarbeitsvertrag
geschlossen:
§ 1 Einstellung
(1) Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem für die Dauer von Wochen/Monaten/ von bis als eingestellt.
(2) Die Befristung erfolgt aus folgenden Gründen .
§ 2 Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden ohne Pause. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber nach den betrieblichen Erfordernissen festgelegt.
§ 3 Beendigung
(1) Das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit/nach Erreichen des angestrebten Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Einer Fortsetzung nach § 625 BGB wird hiermit widersprochen.
(3) Während der Dauer der Befristung des Aushilfsarbeitsverhältnisses kann das Beschäftigungsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von Wochen/Monaten gekündigt werden.
§ 4 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von EUR, zahlbar am Monatsende auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto.
oder
Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von EUR brutto. Die Vergütung wird jeweils am Monatsende abgerechnet und auf ein vom Arbeitnehmer angegebenes Konto überwiesen.
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Werktage Erholungsurlaub. Die Lage ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
§ 6 Arbeitsverhinderung
Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle
... ENDE DES AUSZUGES.
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