Heimarbeitsvertrag
Heimarbeitsvertrag
Zwischen
der Firma
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
Herrn/Frau
- nachfolgend Heimarbeiter genannt -
wird folgender
Heimarbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Art der Heimarbeit
Der Auftraggeber überträgt dem Heimarbeiter folgende Arbeiten in Heimarbeit:
• ,
• .
§ 2 Beginn des Heimarbeitsverhältnis
(1) Das Heimarbeitsverhältnis beginnt am .
(2) Die Probezeit beträgt sechs Monate.
§ 3 Beendigung des Heimarbeitsverhältnis
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Jeder Vertragspartner kann das Heimarbeitsverhältnis kündigen. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen nach dem Heimarbeitsgesetz. Die Fristen des § 29 HAG gelten erst nach Ablauf der Probezeit.
(3) Während der Probezeit kann das Heimarbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 4 Umfang der Heimarbeit
(1) Der Heimarbeiter ist nicht verpflichtet, monatlich eine bestimmte Heimarbeitsmenge zu bearbeiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet monatlich eine bestimmte Heimarbeitsmenge bereitzustellen.
oder
(1) Der Heimarbeiter ist verpflichtet, eine bestimmte Heimarbeitsmenge zu bearbeiten und abzuliefern, deren Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Normalleistung Stunden wöchentlich beträgt. Der Auftraggeber wird eine entsprechende Heimarbeitsmenge bereitstellen.
§ 5 Material- und Produkthandhabung
(1) Der Auftraggeber wird das Material anliefern und die fertig gestellten Arbeiten abholen. Abholung und Anlieferung erfolgen jeweils gleichzeitig am dritten Arbeitstag eines jeden Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr.
oder
(1) Der Heimarbeiter wird das zu verarbeitende Material abholen und die fertig gestellten Arbeiten abliefern. Abholung und Anlieferung erfolgen jeweils gleichzeitig am dritten Arbeitstag eines jeden Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr.
(2) Im Falle der Nichteinhaltung der Lieferfristen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz bis zur Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts.
(3) Der Heimarbeiter ist zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet. Bei mangelhafter Ware kann der Auftraggeber dem Heimarbeiter eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht fristgerecht, kann der Auftraggeber die Bezahlung verweigern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Heimarbeiters bleiben unberührt.
(4) Der Heimarbeiter verpflichtet sich, vom Auftraggeber überlassene Werkzeuge und Roh- und Hilfsstoffe pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren und bei Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses dem Auftraggeber zurückzugeben.
§ 6 Vergütung
(1) Der Heimarbeiter erhält die im Entgeltverzeichnis (Absatz 2) aufgeführten Stückentgelte. Bei Zugrundelegung dieser Stückentgelte erreicht der Heimarbeiter ein Entgelt von EUR pro Stunde.
(2) Der Auftraggeber legt in den Ausgabe- und Annahmeräumen die jeweils gültigen Entgelte für jedes einzelne Arbeitsstück sowie die Preise für mitzuliefernde Roh- und Hilfsstoffe in einem Entgeltverzeichnis zur Einsichtnahme auf. Das Entgeltverzeichnis enthält insbesondere die Bezeichnung des Arbeitsstücks, das dafür zu zahlende Entgelt und die dafür aufzuwendende Arbeitszeit.
oder
(1) & (2) Die Vergütung richtet sich nach der einschlägigen Entgeltregelung gem. § 17 Abs. 2 HAG und den darauf basierenden Stückentgelten.
§ 7 Urlaub
(1) Der Heimarbeiter hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub.
(2) Der Auftraggeber gewährt ein Urlaubsgeld in Höhe von v. H. des in §
... ENDE DES AUSZUGES.
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