Tagesmuttervertrag
Tagesmuttervertrag
wird abgeschlossen zwischen
der Tagespflegeperson ..................................................................................................
Straße .........................................................................................................................................
PLZ, Stadt ...................................................................................................................................
Tel: ...............................................................................................................................................
und den Sorgeberechtigten ..............................................................................................
Straße .........................................................................................................................................
PLZ, Stadt ...................................................................................................................................
Tel: ............................................................... Tel. dienstl.:..........................................................
für die Betreuung von
..................................................................................., geboren am ................................
(Name des Kindes)
Umfang der Betreuungszeiten
Die Tagespflege beginnt am .................................................... und findet im Haushalt der Betreuungsperson statt. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Innerhalb dieses Monates haben beide Parteien das Recht, ohne eine nähere Angabe von Gründen den Vertrag mit einer 1wöchigen Kündigungsfrist zu beenden.
Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut:
Wochentage von bis
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld beträgt monatlich ........................EUR
Davon werden ........................EUR als Verpflegungskosten berechnet.
Der Stundensatz beträgt ........................EUR
Das Betreuungsgeld ist von den Sorgeberechtigten jeweils zu Beginn eines Monats im
voraus an die Tagespflegeperson zu zahlen.
Barzahlung
durch Überweisung / Dauerauftrag auf das Konto der Tagespflegeperson
Kontoinhaber/in ..................................................................
Geldinstitut .........................................................................
BLZ ................................. Konto Nr. ..................................
Über- oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten müssen im voraus bekannt gegeben werden. Ist das nicht rechtzeitig möglich, muss die Tagespflegeperson telefonisch informiert werden.
Überschrittene Betreuungszeiten werden mit .................... EUR / pro Std./Tag berechnet.
(Wiederholte, nicht abgesprochene Überschreitungen der Betreuungszeiten berechtigen zur fristlosen Kündigung des Vertrages.)
Eine nicht abgesprochene Unterschreitung der Betreuungszeiten berechtigt zu keiner Kürzung des Betreuungsgeldes.
Feiertage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.
Die Tagespflegeperson erhält 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, wovon ihr min. 3 Wochen zusammenhängender Urlaub ermöglicht werden muss. Dabei ist sie von der Betreuung aller Pflegekinder freizustellen.
Die Tagespflegeperson und die Sorgeberechtigten versuchen ihre Urlaubspläne aufeinander abzustimmen. Kommt keine Einigung zustande, müssen die Sorgeberechtigten für eine Ersatzbetreuung sorgen, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind innehaben.
Bei einer vorzeitigen Kündigung des Tagespflegeverhältnisses, muss im voraus gezahltes Betreuungsgeld, welches über den laufenden Monat hinausgeht, zurückgezahlt werden.
Weitere Vereinbarungen
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Pflegeperson abzugeben bzw. abzuholen. Soll ein Dritter das Kind bringen/abholen, muss das rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen aus beiden Familien auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es ihr möglich ist.
Ereignisse, welche die Tagespflege auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten / der Tagespflegeperson berichtet werden.
Beide Seiten sollten generell in ständigem Austausch über Erziehung und Alltagserlebnisse des Kindes stehen.
Einige Dinge, wie Regenkleidung, Gummistiefel, Wechselwäsche, Einwegwindeln, Gläschenkost sollen nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Das Tageskind kann im PKW bzw. per Fahrrad in einem entsprechenden Kindersitz zu Unternehmungen, wie Einkaufen, Besuche, Spielplatz, Schwimmen, u.ä. mitgenommen werden.
Die Sorgeberechtigten wurden von der Betreuungsperson darauf aufmerksam gemacht, das ein Haustier, Hund / Katze vorhanden ist.
Die Sorgeberechtigten sind mit dem Vorhandensein von Haustieren
einverstanden nicht einverstanden.
Die Erziehungsberechtigten sind darüber aufgeklärt worden, dass im Haushalt der Tagespflegeperson nicht geraucht / geraucht wird.
Die Sorgeberechtigten sind damit einverstanden nicht damit einverstanden,
dass im Haushalt der Tagespflegeperson während der Betreuungszeit geraucht wird.
(Nicht zutreffendes bitte streichen)
Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind dann von den Eltern - ganz oder teilweise - zu ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden allein tragen müsste.
Ausfälle durch Krankheiten - Tagespflegeperson
Bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Kindes bei den Sorgeberechtigten. Bei (ansteckenden) Krankheiten in der Familie der Betreuungsperson muss von Fall zu Fall abgeklärt werden ob eine Betreuung stattfinden kann/soll. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Ersatzbetreuung bei den Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson behält einen Anspruch auf das volle Betreuungsgeld von 10 Tagen.
Ausfälle durch Krankheiten -
... ENDE DES AUSZUGES.
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