Arbeitsvertrag
Zwischen
...
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
...
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgend
Arbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Tätigkeit/Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ... als ... eingestellt. Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Bedarfsfall auch andere zumutbare Tätigkeiten im Betrieb ohne Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen zu übernehmen.
§ 2 Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Es endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
oder
(1) Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Es endet nach ... Wochen, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird zur aushilfsweisen Vertretung für die/den erkrankte/n Mitarbeiter/in ... eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet zwei Wochen nach der Mitteilung des Arbeitgebers über die Rückkehr von Herrn/Frau ... in den Betrieb, spätestens jedoch am ...
(2) Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat die wesentlichen Kündigungsgründe zu enthalten.
§ 3 Vergütung
(1) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von ... EUR.
oder
(1) Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von ... EUR je Stunde.
(2) Die Vergütung ist jeweils am letzten Werktag des Monats fällig. Beträgt die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses weniger als einen Monat, so ist die Vergütung mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällig.
(3) Die Vergütung wird dem Arbeitnehmer auf dessen Konto (...) überwiesen.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen ... Stunden wöchentlich. Ihre Einteilung richtet sich nach den betrieblichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebs.
oder
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ... Wochenstunden an ... Tagen zu je ... Stunden.
(2) Vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache beginnt die tägliche Arbeitszeit um ... Uhr und endet um ... Uhr.
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ... Werktage Urlaub. Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
§ 6 Weitere Beschäftigungen
(1) Der Arbeitnehmer versichert, in dem vergangenen Jahr nicht eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt zu haben, durch welche die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen überschritten wird.
(2) Vor Aufnahme jeder weiteren kurzfristigen Tä
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