Rahmenarbeitsvertrag - kurzfristige Beschäftigung

zwischen

_____________

– Arbeitgeber –

und

_____________

– Arbeitnehmer –

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Frau/Herr ...................wird mit Wirkung ab dem .......... als .........................eingestellt.

§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Die Arbeitsleistung wird innerhalb des Zeitrahmens vom ..... bis ........... erbracht.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ... Wochenstunden an .... Tagen zu je .... Stunden.

Oder: Die Arbeitszeit beträgt im Zeitraum von ..... bis ..... ..... Stunden.

Oder: Die Arbeitszeit beträgt ....................... (variabler Einsatz, der individuell festgelegt werden sollte).

§ 4 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf........Tage Urlaub.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von ....... EUR je Stunde.

Oder: Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von ........... EUR.

Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Beträgt die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses weniger als einen Monat, so ist die Vergütung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig.

Die Vergütung wird auf ein dem Arbeitgeber zu nennendes Konto ausbezahlt.

§ 6 Arbeitsverhinderung

Im Fall einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren.

§ 8 Weitere Beschäftigungen

Der Arbeitnehmer versichert, im laufenden Kalenderjahr keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungen ausgeübt zu haben, durch die die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen überschritten wird. Er verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren kurzfristigen Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Formerfordernis

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort

.........................................................................................

Datum

.........................................................................................

.............................................................................

.............................................................................

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 810


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