Arbeitsvertrag

Zwischen

- nachfolgend Auftraggeber genannt -

und

- nachfolgend Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber mit der Durchführung/Erledigung folgender Aufgaben/Tätigkeiten beauftragt:


(2) Die einzelnen Spezifikationen der Aufgabenstellung gemäß vorstehendem Absatz 1 nach Art, Ziel und Umfang ergeben sich aus den Festlegungen in der Anlage I zu diesem Vertrag.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich hierzu auch zuverlässiger, mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation ausgestatteter Erfüllungsgehilfen bedienen.

§ 2 Weisungsfreiheit

(1) Den erteilten Auftrag führt der Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes in eigenunternehmerischer Verantwortung aus. Er unterliegt bei der Durchführung der von ihm übernommenen Aufgaben keinem Weisungs- und Direktionsrecht des Auftraggebers.

(2) Nicht als Weisungen im vorstehenden Sinne gelten jedoch allgemein vom Auftraggeber erlassene Regelungen, die auf seinem Betriebsgelände für jeden Dritten gelten sowie sonstige Vorgaben, die für die Durchführung der Tätigkeit dem Auftragnehmer in allgemeiner Form gegeben werden.

§ 3 Arbeitszeit, Arbeitsort

(1) Der Auftragnehmer unterliegt hinsichtlich seiner Arbeitszeit keinen Beschränkungen oder Auflagen des Auftraggebers. Er wird jedoch die mit dem Auftraggeber vereinbarten Fälligkeitstermine berücksichtigen und einhalten.

oder

(1) Der zeitliche Tätigkeitsumfang des Auftragnehmers ist begrenzt auf maximal Stunden pro Woche.

(2) Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes frei, sofern sich nicht aus der Besonderheit der übernommenen Tätigkeit etwas anderes notwendigerweise ergibt.

(3) Sollte eine Anwesenheit des Auftragnehmers in dem Betrieb/den Geschäftsräumen des Auftraggebers erforderlich sein, so werden sich die Parteien hierüber jeweils mindestens Tage im Voraus informieren und verständigen.

§ 4 Vergütung

(1) Auf der Grundlage des von dem Auftragnehmer voraussichtlich zu erbringenden Zeitaufwandes von Stunden/Tagen für die von ihm übernommene Tätigkeit wird ein Pauschalhonorar in Höhe von ... EUR vereinbart zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

oder

(1) Die Beteiligten vereinbaren für die Durchführung des Auftrags ein Stundenhonorar von ... EUR zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer wird die Aufstellung der geleisteten Tätigkeitsstunden der Rechnung gemäß Absatz 2 als Anlage beifügen.

(2) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils bis zum eines Monats für den vorhergehenden Monat eine Rechnung übermitteln unter offenen Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der entsprechende Rechnungsbetrag ist vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge mit schuldbefreiender Wirkung auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu überweisen.

(4) Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer etwaige im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anfallende erforderliche und nachgewiesene Reisekosten und Reisespesen.

(5) Reisekosten sind spätestens innerhalb von Monaten für den jeweiligen Monat abzurechnen; danach verliert der Auftragnehmer seinen Erstattungsanspruch.

§ 5 Steuern/Sozialversicherung

(1) Allein der Auftragnehmer ist für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben, gleich aus welchem Rechtsgrund zuständig.

(2) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer darauf hin, dass auf Grund des § 2 Nr. 9 SGB VI eine Rentenversicherungspflicht bestehen kann. Die Abführung etwaiger Rentenversicherungsbeiträge ist ebenfalls die ausschließliche Angelegenheit des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages ein Stausverfahren nach § 7a Abs. 6 SGB IV einleitet. Der Auftragnehmer bevollmächtigt insoweit den Auftraggeber ausdrücklich, für ihn als Vertreter im Rahmen dieses Verfahrens die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schä

... ENDE DES AUSZUGES.

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