Arbeitsvertrag für das Baugewerbe nach Tarifvertrag
Zwischen ...
- im Folgenden: Arbeitgeber -
und ...
- im Folgenden: Arbeitnehmer -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom ... als ... eingestellt.
Der Arbeitnehmer kann auf allen Bau- oder sonstigen Arbeitsstellen des Betriebes im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden.
§ 2 Probezeit/Kündigung
Es wird eine Probezeit von ... (bis zu 6 Monaten) vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden.
Ab dem 3. Jahr ununterbrochener Beschäftigung gelten die verlängerten Kündigungsfristen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV). Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.
§ 3 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn in Höhe von ... € für jede geleistete Arbeitsstunde. Besteht ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über die Regelung der Mindestlöhne für das Baugewerbe, so ist dem Arbeitnehmer der dort festgelegte Mindestlohn entsprechend seiner Qualifikation zu zahlen.
Soweit Akkord- und Leistungsprämien gezahlt werden, richten sich diese nach der betriebsüblichen Höhe.
Die Vergütung wird jeweils am 15. des Folgemonats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
§ 4 Abtretungen/ Pfändungen
Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber berechtigt, die konkrete Bearbeitungsgebühr
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 619
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