Ausführlicher Praktikantenvertrag (FH)

Zwischen ...

- im Folgenden als „Arbeitgeber“ bezeichnet -

und ...

- im Folgenden als „Praktikant“ bezeichnet -

wird folgender Praktikanten-Vertrag geschlossen:

§ 1 Praktikumsgegenstand

Der Praktikant wird in der Zeit vom ___________ bis___________ gemäß dem Ausbildungsplan der Fachhochschule zur Vermittlung von Erfahrungen und Kenntnissen aus der betrieblichen Praxis in der/n Abteilung/en ___________ im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzt. Mit Ablauf des Praktikums am ___________ endet das Praktikantenverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 2 Probezeit / Kündigung

(1) Die ersten vier Wochen des Praktikums gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien das Praktikum jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Tag kündigen.

(2) Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§ 3 Einsatzzeit

Die Dauer der täglichen Einsatzzeit des Praktikanten beträgt ___________ Stunden. Die Einsatzzeit beginnt um ___________ Uhr und endet um ___________ Uhr, Pause ist in der Zeit von ___________ Uhr bis ___________ Uhr.

§ 4 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten,

1. dem Praktikanten die sein Fachgebiet betreffenden und nach dem Ausbildungsplan erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen durch eine oder mehrere geeignete Personen zu vermitteln,

2. auf die Teilnahme des Praktikanten am Unterricht bei der Fachholschule hinzuwirken und ihm die dafür erforderliche Freizeit zu gewähren,

3. ihm kostenlos die erforderlichen betrieblichen Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen,

4. mit der Fachhochschule in allen das Praktikum betreffenden Fragen zusammen zu arbeiten,

5. dem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums ein Zeugnis auszustellen, das neben der Dauer und Art der Tätigkeit auf Wunsch des Praktikanten auch die Beurteilung von Leistung und Verhalten enthält.

§ 5 Pflichten des Praktikanten

Der Praktikant verpflichtet sich,

1. den Ausbildungsplan einzuhalten und unter Wahrnehmung der ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten das Praktikum gewissenhaft zu betreiben,

2. den Weisungen des Arbeitgebers bzw. der/n von ihm mit der Ausbildung beauftragten Person/en zu befolgen,

3. die tägliche Einsatzzeit einzuhalten und die vorgesehenen Tätigkeitsberichte anzufertigen,

4. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sowie die Arbeitsmittel im Betrieb sorgsam zu behandeln,

5. dem Arbeitgeber Verhinderungen unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen und im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, am darauf folgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

§ 6

... ENDE DES AUSZUGES.

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