Anstellungsvertrag mit einem Steuerberatungsassistenten
Anstellungsvertrag mit einem Steuerberatungsassistenten
Zwischen _________________ (Arbeitgeber)
und
_________________ (Arbeitnehmer)
wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn und Ort des Arbeitsverhältnisses, Probezeit
(1) Der Arbeitnehmer tritt am ______ in _______ in die Dienste des Arbeitgebers.
(2) Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
§ 2 Tätigkeit und Aufgabengebiet
(1) Der Arbeitnehmer wird als Steuerberatungsassistent eingestellt. Die Tätigkeiten des Arbeitnehmers ergeben sich aus der Stellenbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer eine vergleichbare Tätigkeit zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entspricht. Ist die Versetzung mit einem dauerhaften Ortswechsel verbunden, bedarf sie der Zustimmung des Arbeitnehmers.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. Beginn und Ende der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare Über- und Mehrarbeit zu leisten.
(2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses seine ganze Arbeitszeit der Firma zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Bezüge
(1) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von ________ Euro brutto. Die Vergütung wird jeweils am Ende des Monats fällig und bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto gezahlt.
(2) Mit der Zahlung des Gehalts sind etwaige Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten.
(3) Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.
§ 5 Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens
Die Abtretung und die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Pfändung oder seitens des Arbeitgebers erlaubter Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist der Arbeitgeber berechtigt, den Ersatz für die entstandenen Kosten vom Arbeitnehmer zu verlangen.
§ 6 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer wird seine ganze Arbeitskraft dem Unternehmen widmen. Die Übernahme jedweder auf Erwerb gerichteten Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
§ 7 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer erhält einen kalenderjährlichen Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen.
(2) Der Urlaub ist möglichst zusammenhängend zu gewähren und dient ausschließlich der Erholung. Bei der Wahl des Urlaubs hat der Arbeitnehmer auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen.
(3) Die Festsetzung erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Dringende betriebliche Belange gehen vor.
§ 8 Gehaltszahlung bei Krankheit
(1) Eine Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich unter Angabe der Gründe und deren voraussichtlichen Dauer mitzuteilen. Nach einer Arbeitsverhinderung von drei Tagen ist eine ärztliche Krankenbescheinigung einzureichen.
(2) Im Falle der Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer der gesetzlichen Bestimmungen des Entgeldfortzahlungsgesetzes von derzeit sechs Wochen.
§ 9 Kündigung und Freistellung; Ende des Anstellungsverhältnisses
(1) Während der
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