Anstellungsvertrag mit einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt
Anstellungsvertrag mit einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt
Zwischen
1. Rechtsanwalt ...,
2. Rechtsanwältin ...,
- im folgenden Sozietät genannt -
und
Herrn/Frau Assessor/in ...,
- im folgenden Angestellte/r genannt -
wird nachfolgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Anstellungsbeginn
Der/Die Angestellte wird am _______ eingestellt.
§ 2 Aufgabenbereich
(a) In erster Linie werden dem/der Angestellten von der Sozietät Mandate vorwiegend aus dem Zivilrecht zugewiesen, die er/sie vollumfänglich zu bearbeiten hat. Zur Unterzeichnung von Schriftsätzen ist er/sie jedoch erst nach seiner/ihrer Zulassung berechtigt. Auf Weisung hat der/die Angestellte im Einzelfall auch in anderen Angelegenheiten Schriftsätze zu formulieren, Gutachten zu verfassen, Mandantengespräche zu führen und Gerichtstermine wahrzunehmen.
(b) Die Übernahme neuer Mandate für die Sozietät durch den/die Angestellte/n ist möglich, bedarf aber ihrer Zustimmung.
(c) Der/Die Angestellte hat an der wöchentlichen Kanzleibesprechung teilzunehmen. Bei wichtigen Sachentscheidungen und in Zweifelsfällen oder auf Verlangen ist über den Stand der von ihm/ihr bearbeiteten Angelegenheiten zu berichten. In Eilfällen ist die Rücksprache mit mindestens einem der Sozietätsmitglieder erforderlich.
§ 3 Arbeitszeit
(a) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der/Die Angestellte muß die Bürostunden (derzeit: montags bis freitags 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr) einhalten.
(b) Der/Die Angestellte ist auf Anordnung zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Sie sind durch Gewährung von Freizeit in entsprechendem Umfang auszugleichen, wenn nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. In diesem Fall werden die Überstunden gesondert vergütet.
(c) Auf Verlangen wird dem/der Angestellten unter Fortzahlung der Vergütung angemessene Zeit zu seiner Fortbildung eingeräumt.
§ 4 Vergütung
(a) Der/Die Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 EUR, das nach Ablauf der Probezeit auf 3.300 EUR erhöht wird. Am Ende eines jeden Kalenderjahres werden die Vertragspartner über weitere Erhöhungen verhandeln.
(b) Mit dem Junigehalt wird dem/der Angestellten ein Urlaubsgeld in Höhe von 1.000 EUR, mit dem Novembergehalt eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes gezahlt.
(c) Zu vergütende Überstunden werden mit dem auf eine Stunde entfallenden Grundlohn zuzüglich eines Aufschlages von 10 % abgerechnet.
(d) Der Pflichtbeitrag des/der Angestellten zur Anwaltskammer wird von der Sozietät getragen.
(e) Die Sozietät erstattet dem/der Angestellten die ihm/ihr durch Dienstreisen entstehenden Spesenaufwendungen nach den jeweils geltenden steuerlichen Sätzen.
§ 5 Urlaub
Der Jahresurlaub beträgt 25 Arbeitstage.
§ 6 Arbeitsverhinderung
Ist der/die Angestellte an der Arbeitsleistung gehindert, sei es infolge Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen, so hat er die Sozietät unverzüglich zu informieren. Das gilt auch, falls eine Arbeitsverhinderung länger andauert als ursprünglich angekündigt. Unabhä
... ENDE DES AUSZUGES.
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