Teilzeitarbeitsvertrag
Teilzeitarbeitsvertrag
Zwischen
...
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
...
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgender
Teilzeitarbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Tätigkeit/ Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ... als ... eingestellt. Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ... als ... eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören die in der anliegenden Stellenbeschreibung genannten Aufgaben.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Bedarfsfall auch andere zumutbare Tätigkeiten im Betrieb ohne Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen zu übernehmen.
§ 2 Arbeitszeit
(1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Pausen ... Stunden.
oder
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ... % der tariflichen Arbeitszeit.
(2) Die Arbeitszeit verteilt sich auf die einzelnen Wochentage wie folgt: ...
oder
(2) Die Arbeitszeit erstreckt sich arbeitstäglich von ... bis ... Uhr. Es gilt eine Fünftagewoche.
(3) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Verteilung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen neu festzulegen. Dabei sind die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Die Veränderung der Arbeitszeit ist spätestens einen Monat vor Beginn der neuen Arbeitszeit dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen.
§ 3 Überstunden/ Mehrarbeit
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet bei Bedarf auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
oder
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu ... Überstunden pro Woche zu leisten.
(2) Überstundenzuschläge werden erst beim Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit von derzeit ... Stunden gezahlt. Der Überstundenzuschlag beträgt ... %.
oder
(2) Für die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Überstunden wird der jeweilige tarifliche Überstundenzuschlag gezahlt.
oder
(2) Bis zu ... Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet. Der Überstundenzuschlag beträgt ... %.
§ 4 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.
oder
Der Arbeitnehmer erhält während der Probezeit ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, nach Ablauf der Probezeit in Höhe von ... EUR.
oder
Der Arbeitnehmer wird in Lohngruppe ... des Tarifvertrages ..., Fallgruppe ... eingruppiert. Der Lohn berechnet sich wie folgt:
1. anteiliger Grundlohn,
2. tarifliche Zulage,
3. übertarifliche Zulage.
Bei tariflichen oder sonstigen allgemeinen Lohn- und Gehaltserhöhungen innerhalb des Betriebes wird die Vergütung entsprechend dem Verhältnis der regelmäßigen Teilzeitarbeit zur regelmäßigen Vollzeitarbeit erhöht.
Die übertarifliche Zulage und die betriebliche Zulage können auf spätere Tariflohnerhöhungen angerechnet werden. Der Arbeitgeber behält sich zudem vor, die Zulagen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (wirtschaftliche Gründe, Gründe in der Leistung oder im Verhalten des Arbeitnehmers) zu widerrufen.
§ 5 Pfändung/ Abtretung
(1) Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen.
(2) Im Falle einer Lohnpfändung ist die Firma berechtigt, als Bearbeitungsgebühr ... % des jeweils abzuführenden Betrags einzubehalten.
(3) Dem Arbeitnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die vorstehend genannten Bearbeitungskosten.
§ 6 Sonderzuwendungen
(1) Der Arbeitnehmer erhält ohne Rechtsanspruch eine frei widerrufliche Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes. Die Gratifikation wird mit dem letzten Gehalt des Jahres ausbezahlt.
(2) Der Arbeitnehmer erhält weiterhin ohne Rechtsanspruch für die Zukunft ein Urlaubsgeld in Höhe von ... EUR, auszahlbar mit der Vergütung für den Monat Juni.
(3) Der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt wird oder durch Aufhebungsvertrag endet.
(4) Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch Aufhebungsvertrag oder durch eine außerordentliche oder verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres endet.
(5) Weitere Sozialleistungen, die die Firma gewährt oder zukünftig gewähren wird, werden dem Arbeitnehmer entsprechend dem Verhältnis der regelmäßigen Teilarbeitszeit zur regelmäßigen Vollarbeitszeit gewährt.
§ 7 Urlaub
(1) Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der tariflichen und betrieblichen Urlaubsregelung. Er beträgt z. Zt. ... Arbeitstage im Kalenderjahr und steht dem Arbeitnehmer anteilig zu.
oder
(1) Dem
... ENDE DES AUSZUGES.
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