Dienstwagenvereinbarung
Dienstwagenvereinbarung
Zwischen der Firma ________________________________________________ (im folgenden "Firma")
und Frau / Herrn __________________________________________________ (im folgenden "Mitarbeiter")
wird folgender Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag geschlossen:
§ 1 Überlassung
Die Firma überläßt dem Mitarbeiter ihr Kraftfahrzeug Marke ___________ Typ ___________ Amtl. Kennz. _______________ zur Benutzung. Bei einem Wechsel des überlassenen Fahrzeugs gilt diese Vereinbarung entsprechend.
§ 2 Benutzung
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältins oder nach Anweisung der Geschäftsleitung benutzt werden. Privatfahrten bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung. Für genehmigte Privatfahrten zahlt der Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale von EUR __________ pro Kilometer sowie die anfallenden Treibstoffkosten.
Der Mitarbeiter ist berechtigt, an der Vertragstankstelle der Firma auf Rechnung zu tanken. Bei auswärtigem Betanken sind die Belege aufzubewahren. Die Abrechnung vorverauslagter Treibstoffkosten sowie evtl. Privatfahrten erfolgt jeweils am Monatsende anhand des Fahrtenbuches.
§ 3 Sonstige Betriebskosten/Versicherung
Die Firma trägt die sonstigen Betriebskosten wie Reparaturen, Wartung, Reinigung, Garage, Miete/Leasing und Versicherungen. Sie schließt eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR __________ und eine Teil-/Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR __________ ab.
§ 4 Pflichten des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die erforderlichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, AU-Bescheinigung etc.) bei allen Fahrten mitzuführen und stets sorgfältig zu verwahren, für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Pflege und Wartung Sorge zu tragen, insbesondere die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten, ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß und vollständig zu führen, die Firma bei Verlust der Fahrerlaubnis sofort zu informieren und das Fahrzeug zurückzugeben. Der Mitarbeiter verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug stets schonend und sorgfältig zu fahren, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und bei Alkoholgenuß das Fahrzeug nicht zu benutzen. Verwarnungs- und Bußgelde, die im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeiter entstehen, trägt dieser selbst.
§ 5 Unfälle, Beschädigungen und Verlust
Der Mitarbeiter hat von allen Unfällen, Beschädigungen oder dem Verlust des Fahrzeugs der Firma unverzüglich Meldung zu machen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen, bei Unfällen mit ledigl. Sachschäden ab einer mutmaßlichen Schadenhöhe von EUR ___________ . In jedem Fall ist der Mitarbeiter zu einer vollständigen Sachverhaltdarstellung unter Benutzung des von der Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellten Unfallberichts verpflichtet.
§ 6 Haftung bei Beschädigung
Der Mitarbeiter haftet für alle Beschädigungen, die er bei der Durchführung von
... ENDE DES AUSZUGES.
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