Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag
Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag
Zwischen ................................................ (im Folgenden "Firma")
und Frau/Herrn.............................................. (im Folgenden "Mitarbeiter")
wird folgender KRAFTFAHRZEUGÜBERLASSUNGSVERTRAG geschlossen:
§ 1 Überlassung
Die Firma überlässt dem Mitarbeiter ihr Kraftfahrzeug Marke .................. Typ .................. Amtl. Kennz. .................. zur Benutzung. Bei einem Wechsel des überlassenen Fahrzeugs gilt diese Vereinbarung entsprechend.
§ 2 Benutzung
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis oder nach Anweisung der Geschäftsleitung benutzt werden. Privatfahrten bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung. Für genehmigte Privatfahrten zahlt der Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale von .................. EUR pro Kilometer sowie die anfallenden Treibstoffkosten.
Der Mitarbeiter ist berechtigt, an der Vertragstankstelle der Firma auf Rechnung zu tanken. Bei auswärtigem Betanken sind die Belege aufzubewahren. Die Abrechnung vorverauslagter Treibstoffkosten sowie evtl. Privatfahrten erfolgt jeweils am Monatsende anhand des Fahrtenbuches.
§ 3 Sonstige Betriebskosten/Versicherung
Die Firma trägt die sonstigen Betriebskosten wie Reparaturen, Wartung, Reinigung, Garage, Miete/Leasing und Versicherungen. Sie schließt eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR ..................und eine Teil-/Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR .................. ab.
§ 4 Pflichten des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die erforderlichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, AU Bescheinigung etc.) bei allen Fahrten mit zu führen und stets sorgfältig zu verwahren, für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Pflege und Wartung Sorge zu tragen, insbesondere die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten, ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß und vollständig zu führen, die Firma bei Verlust der Fahrerlaubnis sofort zu informieren und das Fahrzeug zurückzugeben. Der Mitarbeiter verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug stets schonend und sorgfältig zu fahren, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und bei Alkoholgenuss das Fahrzeug nicht zu benutzen. Verwarnungs- und Bußgelder, die im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeiter entstehen, trägt dieser selbst.
§ 5 Unfälle, Beschädigungen
... ENDE DES AUSZUGES.
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