Regelung über personengebundene Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung
Regelung über personengebundene Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung
REGELUNG ÜBER PERSONENGEBUNDENE DIENSTFAHRZEUGE MIT PRIVATNUTZUNG
zwischen
der Firma.......................
- im Folgenden: Arbeitgeber -
und Herrn/ Frau..............
- im Folgenden: Mitarbeiter -.
1 Regelungsgegenstand
Diese Regelung regelt die Bereitstellung von personengebundenen Dienstfahrzeugen durch den Arbeitgeber sowie deren Nutzung durch den Mitarbeiter. Die Dienstfahrzeuge werden vom Arbeitgeber als Leasingnehmer von einem Leasinggeber geleast.
2 Dienstwagenüberlassung
1. Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit einen Dienstwagen zur Verfügung. Der Arbeitgeber bestimmt die Marke des Fahrzeugs. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf bestimmte Fahrzeugtypen oder -marken.
2. Bei den Dienstwagen sind Cabrios, Gelände- und Sportwagen sowie Coupés ausgeschlossen. Für Geschäftsführer und Abteilungsleiter ist eine Gesamtjahreslaufleistung von mindestens ......km zu vereinbaren, für Mitarbeiter im Vertrieb eine Gesamtjahreslaufleistung von mindestens ..........km. Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Im Übrigen obliegt die Auswahl des Dienstwagens und der Ausstattung dem Mitarbeiter. Der Arbeitgeber übernimmt für das Fahrzeug eine Nettofinanzrate von maximal ...... €, für Geschäftsführer von maximal ........€. Der Mitarbeiter kann ein Fahrzeug wählen, dessen Nettofinanzrate höher liegt als der oben genannte Höchstbetrag. In diesem Fall trägt der Mitarbeiter den Differenzbetrag in Form eines Gehaltsverzichts. Er wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen.
3. Es steht dem Arbeitgeber frei, das Dienstfahrzeug durch ein anderes mit gleicher Nettofinanzrate auszuwechseln. Bei der Auswahl gelten die Bestimmungen der Nr. 2.1. und 2.2.
4. Der Mitarbeiter trägt dafür Sorge, dass die Leasingbedingungen aus dem Leasingvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Leasingfirma eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die maximale Gesamtlaufleistung, das Vorgehen im Schadensfall und die regelmäßige Pflege und Wartung.
3 Private Nutzung
1. Der Dienstwagen darf für betriebliche und private Zwecke genutzt werden.
2. Eine Überlassung des Fahrzeuges an Dritte ist unzulässig. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung an Ehegatten oder Lebensgefährten oder im Haushalt des Mitarbeiters lebende Familienangehörige für Privatfahrten, sofern diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
3. Private Fahrten und Urlaubsfahrten des Mitarbeiters ins Ausland sind nur entsprechend den Vereinbarungen mit dem Leasinggeber gestattet. Der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle nötigen Dokumente für Auslandsreisen mit sich führt.
4 Versteuerung
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt gemäß der jeweils gültigen steuerlichen Regelung. Derzeit werden 1% vom Bruttolistenpreis des gewählten Fahrzeugs zzgl. 0,03% vom Listenpreis pro Kilometer einfacher Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde gelegt. Der errechnete Betrag wird mit der jeweiligen monatlichen Gehaltsabrechnung versteuert und der Sozialversicherung unterworfen.
5 Voraussetzungen, allgemeine Regelungen
1. Voraussetzung für die Überlassung und Nutzung des Fahrzeugs sind die persönliche Fahrtauglichkeit und ein gültiger Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse. Vor Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kopie des gültigen Führerscheins dem Arbeitgeber zu übergeben. Bei Entzug des Führerscheins, Verkehrsverstößen oder einem Fahrverbot ist umgehend der unmittelbare Vorgesetzte zu informieren.
2. Die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten. Verstöße hiergegen gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrers des Fahrzeuges.
3. Die Mitarbeiter sollen - auch bei installierter Freisprechanlage - bei erforderlichen Telefonaten anhalten.
4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, umfassend für die Verkehrssicherheit des ihm überlassenen Fahrzeugs zu sorgen bzw. die Erhaltung des Fahrzeugs durch umsichtige Benutzung sowie durch regelmäßige Wartung und Pflege sicherzustellen. Fällige Inspektionen und Prüfungen sind unaufgefordert in Abstimmung mit dem Leasinggeber durchzuführen.
6 Nutzung
1. Die Kosten für die nötigen Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Hierzu zählen Treibstoff, Öl, Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Zum Betanken des Dienstwagens, zum Kauf von Verbrauchsmaterialien (Fahrzeugöl, Frostschutz, Scheibenreinigungsmittel, etc.) und zur Wagenpflege sind die Tankkarten zu verwenden. Tankkarten sind an das Fahrzeug gebunden. Belege für die Tankkarte müssen vom Mitarbeiter vor Unterschrift überprüft werden. Im Ausnahmefall erhält der Mitarbeiter die verauslagten Betriebskosten gegen Originalbeleg erstattet.
2. Die Tankkarte darf nur für das dem Mitarbeiter zugeordnete Fahrzeug benutzt werden. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Verlust der Tankkarte unverzüglich bei dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber zu melden. Der Mitarbeiter haftet für die missbräuchliche Verwendung der Tankkarte. Bei einer wissentlichen falschen Nutzung der Tankkarte, insbesondere bei Betankung eines Privatfahrzeuges, behält sich der Arbeitgeber arbeits- und strafrechtliche Schritte vor.
3. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages für geleaste Fahrzeuge ist das Fahrzeug einschließlich der dazu gehörigen Unterlagen in einem der Nutzungsdauer entsprechenden gepflegten, verkehrs- und betriebssicheren Zustand dem Arbeitgeber zu übergeben. Das Fahrzeug ist vor Abgabe innen und außen zu reinigen. In einem Protokoll sind Kilometerstand, vorhandene Schäden und Mängel aufzulisten und vom Arbeitgeber sowie dem Leasinggeber zu bestätigen.
7 Unfälle, Schäden
1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Verlust des Fahrzeuges bzw. von Zubehör, jegliche Beschädigungen am Fahrzeug sowie Verkehrsunfälle als
... ENDE DES AUSZUGES.
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