Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Im konkreten Einzelfall

Der Betriebsrat/Personalrat kann in einem Mobbing-Fall eingreifen. Er sollte einschreiten, wenn sich Kollegen gegen ein Opfer zusammenrotten oder wenn der Vorgesetzte, eventuell mit Unterstützung der Kollegen, gegen einen Untergebenen Mobbing-Handlungen unternimmt.

Bevor Personal- oder Betriebsräte aktiv werden, sollten sie jedoch sehr genau beurteilen, um welche Art von Konflikt es sich handelt. Vorschnelles Reagieren zu Gunsten des vermeintlichen Opfers hat schon vielen geschadet. Hinterher stellt sich heraus, da� der Sachverhalt doch viel komplizierter ist als angenommen.

Hören Sie sich die Geschichte mit Anteilnahme an, aber vermeiden Sie es, Partei zu ergreifen.
 
Versuchen Sie zuerst, Ma�nahmen zu finden, die der Betroffene alleine kann. Sichern Sie ihm dabei Unterstützung zu, ohne seine Position zu übernehmen.
 
Bevor Sie selbst handeln, erbitten Sie sich eine Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um den Konflikt gründlich zu analysieren und um verschiedene Sichtweisen kennenzulernen
 

Worum geht der Streit?
 
Wie ist der Verlauf des Konflikts?
 
Welche Parteien sind beteiligt?
 
Welche Machtpositionen haben die Beteiligten?
 
Welche Beziehungen haben sie untereinander?
 
Welche Grundeinstellung zum Konflikt haben die Parteien?
 
Wird der Konflikt für lösbar gehalten?
 
Was wird von einer Lösung erwartet?
 
Droht der Konflikt sich auszuweiten oder ist er begrenzbar?
 

Wenn Personal- oder Betriebsräte zu der Einschätzung gekommen sind, es liegt ein beginnender Mobbing-Proze� vor, sind folgende Ma�nahmen möglich:

Vermittlungsgespräche

In frühen Stadien kann der Betriebsrat/Personalrat sich als Vermittler anbieten. Wenn der Konflikt zwischen Kollegen stattfindet, so kann er beide Kontrahenten zu einem Gespräch bitten. Die Aufgabe des Betriebsrats/Personalrats ist es nicht, Partei zu ergreifen oder seine Wertung der Dinge darzustellen. Er sollte durch eine Vermittlung erreichen, da� ein sachliches Gespräch geführt wird und die Streitpunkte offen auf den Tisch gelegt werden. Am Ende des Gesprächs sollte eine einvernehmliche Regelung stehen, wie mit dem Konflikt weiter umgegangen wird.

Handelt es sich um mehrere Widersacher, so sind generell mehrere Gespräche zu dritt mit zwei Konfliktgegnern und dem vermittelnden Betriebsrat besser als ein Gruppengespräch mit allen Beteiligten. Im Gruppengespräch kann sich leicht eine Dynamik entwickeln, in der der vom Mobbing

... ENDE DES AUSZUGES.

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