Arztpraxiskaufvertrag

zwischen

_________

– nachfolgend Verkäufer genannt –

und

_________

– nachfolgend Käufer genannt –

I.

1.   Der Verkäufer verkauft hierdurch seine Arztpraxis in __________ (nachfolgend Praxis genannt) an den Käufer.

2.   Die Übergabe der Praxis vom Verkäufer an den Käufer erfolgt an dem auf den Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags folgenden Werktag, mittags 12.00 Uhr, in den Praxisräumen.

3.   Der Käufer wird die Praxis am vorgenannten Zeitpunkt übernehmen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterführen.

II.

1.   Die mit der Praxis zu übergebenden Gegenstände sind im Inventarverzeichnis in Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgelistet. Der Verkäufer versichert, dass die in Anlage 1 aufgelisteten Einrichtungsgegenstände, Instrumente und Materialien in seinem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind. Das Inventarverzeichnis ist Bestandteil dieses Vertrags.

2.   Der zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags festgestellte Wert der aufgeführten Praxisgegenstände beträgt € _________.

3.   Dem Käufer ist die Situation der Praxis bekannt. Er hat sämtliche vom Verkäufer geführten Unterlagen in Augenschein genommen und deshalb Kenntnis

–   vom durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Jahre,

–   vom Gewinn der letzten drei Jahre,

–   von der Zahl der abgerechneten Krankenscheine der letzten drei Jahre,

–   vom Privatpatientenanteil der letzten drei Jahre,

–   von der Höhe der jährlichen Praxiskosten der letzten drei Jahre.

4.   Der ideelle Wert der Praxis (Goodwill) beträgt nach der von der Wirtschaftsprüferkanzlei ____________ erstellten und von beiden Vertragspartnern anerkannten Bewertung € ____________. Dieses Wirtschaftsprüfergutachten wird diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt und ist Bestand­teil dieses Vertrags.

III.

Der Käufer hat die Praxisgegenstände und das Praxisinventar besichtigt und geprüft. Er kennt den Zustand aller Einrichtungsgegenstände der Praxis. Der Käufer kennt das vorgenannte Wirtschaftsprüfergutachten über den ideellen Wert der Praxis.

Der Verkäufer haftet demzufolge weder für den Zustand der Praxisgegenstände und des Inventars, noch für den Bestand des Goodwills der Praxis in der Zukunft. Er übernimmt insbesondere keine Garantie für die zukünftige Umsatz- und Gewinnentwicklung der Praxis.

IV.

1.   Der Käufer zahlt an den Verkäufer für die Praxis einen Kaufpreis wie folgt:

–   Für die im Inventarverzeichnis gemäß Ziff. II. 1. aufgeführten Praxisgegenstände zahlt der Käufer an den Verkäufer einen Kaufpreis von € ____________.

–   Für den ideellen Wert der Praxis gemäß dem in Ziff. II. 4. aufgeführten Wirtschaftsprüfergutachten zahlt der Käufer an den Verkäufer einen Betrag in Höhe von € ____________ zuzüglich ____% Mehrwertsteuer, insgesamt somit €&nbsp

... ENDE DES AUSZUGES.

Die Vorschau zeigt die Hälfte des Dokumentes.
Das gesamte Dokument hat ca. 856 Wörter.


Dieses Dokument jetzt kaufen  

9,80 EUR (zzgl. MwSt.)
Jetzt anmelden für Zugang zu allen Dokumenten

nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *

Wir akzeptieren

Den vollständigen Text "Arztpraxiskaufvertrag" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.

Haben Sie Fragen zu "Arztpraxiskaufvertrag"?

Fragen Sie im kostenlosen Forum

Geprüfte Qualität

blog comments powered by Disqus