Praxiskaufvertrag mit Kaufoption

Zwischen

(...)

_________

_________

(nachfolgend "Praxisinhaber" genannt)

und

(xxx)

_______

_______

(nachfolgend "Vertreterin" genannt)

wird der folgende

Praxiskaufvertrag mit Kaufoption

geschlossen:

§ 1 Optionsrecht, Kaufpreis

(1)   Der Praxisinhaber ist Kinderarzt und betreibt in Anschrift eine kinderärztliche Praxis. Der Praxisinhaber hat die Vertreterin für die Dauer seiner Krankheit mit der Praxisvertretung beauftragt.

(2)   Die Vertreterin ist Kinderärztin und ist zur Zeit in einem Anstellungsverhältnisses im Krankenhaus beschäftigt. Die Vertreterin wird ab dem ________ als Vertreterin des Praxisinhabers in dessen Praxis bis zum _______ tätig sein. Dieses Vertragsverhältnis  wird durch einen gesondert abgeschlossenen Vertretungsvertrag begründet.

(3)    Die Vertreterin wird an den Praxisinhaber einen Betrag in Höhe von EU ______ (EUR __________) bis zum _______ zahlen. Durch die Zahlung erwirbt die Vertreterin die Option, auf den späteren Erwerb der Praxis des Praxisinhabers, falls der Praxisinhaber nach erfolgtem Herzeingriff und trotz anschließender Rekonvaleszenz bis zum ______ nicht mehr die ärztliche Tätigkeit in seiner Praxis aufnehmen kann. In diesem Fall kann die Vertreterin die Option ausüben und durch eine Zuzahlung von weiteren EUR ________ (EUR _________) zum ________, die Praxis erwerben.

(4)   Zahlt die Vertreterin erst nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin, ist der Kaufpreis bis zum Zahlungseingang mit 2% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB und in der Nachfolge hierzu dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

(5)   Die Vertreterin hat ihr Optionsrecht bis zum ________ durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Praxisinhaber auszuüben. Nach Ablauf des ________ verfällt das Optionsrecht.

(6)   Wird das Optionsrecht durch die Vertreterin nicht ausgeübt, besteht kein Anspruch der Vertreterin auf Rückgewähr der ersten Zahlung in Höhe von EUR _________.

(7)   Wenn der Praxisinhaber die Praxis nach dem ________ weiter betreibt, so hat dieser der Vertreterin die erhaltenen DM ________ zurückzuerstatten und zusätzlich weitere EUR _________an die Vertreterin zu zahlen.

(8)   Durch seinen Steuerberater hatte der Praxisinhaber, die in der Anlage 1 aufgeführten Kennzahlen bekannt gegeben, die sich in den Jahren ___ bis ___ zu steuerlichen Zwecken ergeben haben.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die von dem Praxisinhaber betriebene und vorstehend beschriebene kinderärztliche Praxis in Anschrift.

§ 3 Übertragung des Inventars, Eigentumsübertragung

(1)     Der Praxisinhaber überträgt der Vertreterin mit Wirkung zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts die nachfolgende Gegenstände:

a)   sämtliche zur Praxis gehörenden Einrichtungs- und Inventargegenstände (Mobiliar, Geräte, Maschinen etc.), wie sie sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage 2 ergeben,

b)  sämtliche Einbauten und Verwendungen, die vom Praxisinhaber bis zu diesem Zeitpunkt getätigt werden.

(2)         Im Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts sind sich die Parteien darüber einig, dass der Praxisinhaber der Vertreterin das Eigentum an den in Absatz 1 benannten Gegenständen überträgt.

§ 4 Gewährleistung

(1)   Der Praxisinhaber versichert, dass die veräußerten Gegenstände gemäß Anlage 2 in seinem Alleineigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind.

(2)   Der Praxisinhaber versichert darüber hinaus, dass die aufgrund dieses Vertrages veräußerten Gegenstände bzw. Rechte nicht im wesentlichen sein ganzes Vermögen darstellen, §§ 419, 365 BGB.

(3)   Die Übernahme des Inventars erfolgt wie besichtigt. Unbeschadet hiervon verpflichtet sich der Praxisinhaber, sämtliche technischen Geräte zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts zusammen mit der Vertreterin auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen, so dass Funktionsfähigkeit besteht. Diese Verpflichtung besteht auch in bezug auf die Funktionsfähigkeit von Schränken, Türen und Schubladen.

(4)   Der Praxisinhaber sichert die Vollständigkeit und Richtigkeit der in der Anlage 1 unter § 1 Absatz 8 genannten Kennzahlen der übernommenen Praxis zu.

(5)   Darüber hinaus wird jegliche weitere Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen.

§ 5 Leistungs- und Einnahmebegrenzung

(1)   Bei der Ausübung des Optionsrechts gilt der Vertrag als zum ________ ("Stichtag") abgeschlossen.

(2)   Sämtliche Zahlungseingänge, die sich auf Leistungen beziehen, die bis zum Stichtag erbracht wurden, stehen daher dem Praxisinhaber zu, auch wenn der Zahlungseingang erst nach dem Stichtag erfolgt. Umgekehrt ist der Praxisinhaber verpflichtet, sämtliche Aufwendungen zu tragen, die bis zum Stichtag fällig werden bzw. vor dem Stichtag entstanden sind und später fällig werden.

§ 6 Vertragsübernahmen

(1)     Forderungen und Verbindlichkeiten des Praxisinhabers gehen nicht auf die Vertreterin über, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist oder sich der Übergang der Forderungen und Verbindlichkeiten nicht bereits aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.

(2)   Nach Mitteilung des Praxisinhabers bestehen derzeit die in Anlage 3 aufgeführten Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse. Der Praxisinhaber verpflichtet sich, bis zur Ausübung des Optionsrechts keine weiteren Ausbildungs- und Beschäftigungsverträge ohne die Zustimmung der Vertreterin abzuschließen.

(3)&

... ENDE DES AUSZUGES.

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