Praxisübernahmevertrag(Muster)
Praxisübernahmevertrag(Muster)
Zwischen
(...)
___________
___________
(nachfolgend Praxisinhaberin genannt)
und
(xxx)
__________
__________
(nachfolgend Praxisübernehmer genannt)
wird der folgende
Praxisübernahmevertrag
geschlossen:
Präambel
Die Praxisinhaberin ist Zahnärztin und betreibt in Anschrift eine zahnärztliche Praxis. Die Praxisinhaberin hat den Praxisübernehmer am _______ mit der Praxisvertretung beauftragt. Die Praxisinhaberin beabsichtigt nunmehr die Praxis an den Praxisübernehmer zu verkaufen und zu übertragen.
§ 1 Vertragsgegenstand, Kaufpreis
(1) Gegenstand des Vertrages ist die von der Praxisinhaberin betriebene und vorstehend beschriebene zahnärztliche Praxis in Anschrift.
(2) Der Praxisübernehmer übernimmt die bisher von der Praxisinhaberin geführte zahnärztliche Praxis am ________
(3) Der Praxisübernehmer wird an die Praxisinhaberin als Kaufpreis einen Betrag in Höhe von EUR ____________ (Euro _____________) bis zum ___________ zahlen.
(4) Zahlt der Praxisübernehmer erst nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin, ist der Kaufpreis bis zum Zahlungseingang mit 2% über dem Basis-Zinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
§ 2 Übertragung des Inventars, Eigentumsübertragung
(1) Die Praxisinhaberin überträgt dem Praxisübernehmer mit Wirkung zum Zeitpunkt der Praxisübernahme die nachfolgenden Gegenstände:
a) sämtliche zur Praxis gehörenden Einrichtungs- und Inventargegenstände (Mobiliar, Geräte, Maschinen etc.), wie sie sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage XX ergeben,
b) sämtliche Einbauten und Verwendungen, die von der Praxisinhaberin bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden.
(2) Im Zeitpunkt der Praxisübernahme sind sich die Parteien darüber einig, dass die Praxisinhaberin dem Praxisübernehmer das Eigentum an den in der Anlage XX genannten Gegenständen überträgt.
§ 3 Gewährleistung
(1) Die Praxisinhaberin versichert, dass die veräußerten Gegenstände gemäß Anlage XX in ihrem Alleineigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind.
(2) Die Praxisinhaberin versichert darüber hinaus, dass die aufgrund dieses Vertrages veräußerten Gegenstände bzw. Rechte nicht im wesentlichen ihr ganzes Vermögen darstellen, §§ 419, 365 BGB.
(3) Die Übernahme des Inventars erfolgt wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Haftung der Praxisinhaberin für Sach- und Rechtsmängel.
(4) Darüber hinaus wird jegliche weitere Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen.
§ 4 Leistungs- und Einnahmebegrenzung
(1) Bei der Praxisübernahme gilt der Vertrag als zum ______ ("Stichtag") abgeschlossen.
(2) Sämtliche Zahlungseingänge, die sich auf Leistungen beziehen, die bis zum Stichtag erbracht wurden, stehen daher der Praxisinhaberin zu, auch wenn der Zahlungseingang erst nach dem Stichtag erfolgt. Umgekehrt ist die Praxisinhaberin verpflichtet, sämtliche Aufwendungen zu tragen, die bis zum Stichtag fällig werden bzw. vor dem Stichtag entstanden sind und später fällig werden.
§ 5 Vertragsübernahmen
(1) Forderungen und Verbindlichkeiten der Praxisinhaberin gehen nicht auf den Praxisübernehmer über, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist oder sich der Übergang der Forderungen und Verbindlichkeiten nicht bereits aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
(2) Nach Mitteilung der Praxisinhaberin bestehen derzeit die in Anlage XX aufgeführten Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse. Die Praxisinhaberin verpflichtet sich, bis zum Zeitpunkt der Praxisübernahme keine weiteren Ausbildungs- und Beschäftigungsverträge ohne die Zustimmung des Praxisübernehmers abzuschließen.
(3) Es bestehen keine rückständigen Restlohn-, Urlaubsgeld- oder Weihnachtsgeldansprüche gegenüber der Praxisinhaberin. Soweit der Praxisübernehmer dennoch zur Zahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder regelmäßig wiederkehrenden Gehaltszahlungen verpflichtet ist, hat die Praxisinhaberin die jeweiligen Beträge bis zur Praxisübernahme anteilig zu erstatten. Entsprechendes gilt für Urlaubsentgeltansprüche. Die Praxisinhaberin klärt den Praxisübernehmer über die Vergütung der Mitarbeiter auf, insbesondere über die Gewährung von Sonderzahlungen.
(4) Die Praxisinhaberin verpflichtet sich, für alle Mitarbeiter qualifizierte Arbeitszeugnisse zu erstellen und dem Praxisübernehmer zur weiteren Verwendung zu übergeben. Die übrigen Personalunterlagen werden dem Praxisübernehmer nach der Praxisübernahme übergeben.
(5) Alle Rechte und Pflichten der in Anlage XX aufgeführten Mitarbeiterverhältnisse, die im Zeitpunkt der
... ENDE DES AUSZUGES.
Die Vorschau zeigt die Hälfte des Dokumentes.
Das gesamte Dokument hat ca. 1207 Wörter.
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Praxisübernahmevertrag(Muster) " können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
|
Haben Sie Fragen zu "Praxisübernahmevertrag(Muster) "? Fragen Sie im kostenlosen Forum |
Geprüfte Qualität
|