Musterverträge zur betriebsärztlichen Betreuung von Kleinbetrieben
Musterverträge zur betriebsärztlichen Betreuung von Kleinbetrieben
Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (Muster-)Verträge zur "Betriebsärztlichen Betreuung von Kleinbetrieben" vor dem Hintergrund der durch entsprechende �nderungen der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" der Berufsgenossenschaften erforderlich gewordenen betriebsärztlichen Betreuung auch von Beschäftigten in Klein- und Kleinstbetrieben und damit auch in Arztpraxen und der damit einhergehenden gro�en Nachfrage nach entsprechenden (Muster-)Verträgen erarbeitet.
Anfang 2001 hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung der Arbeitsmedizin-Gremien (Muster-)Verträge zur betriebsärztlichen Betreuung von Kleinbetrieben für die Vertragspartner "Betriebsarzt und Betrieb" sowie "Arbeitsmedizinischer Dienst und Betrieb" beschlossen. Diese (Muster-)Verträge sind auch ins Internet eingestellt worden. Die (Muster-)Verträge sollen anfragenden �rzten und Betrieben als Hilfestellung für den Abschluss entsprechender Verträge dienen. Den (Muster-)Verträgen sind zur Information des Auftraggebers eine Erläuterung zur Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" sowie Auszüge aus den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die betriebsärztliche Tätigkeit beigelegt. Sie werden gut angenommen und für die eigene Vertragsgestaltung als Grundlage verwendet. Zwischenzeitlich wurden Anmerkungen von Nutzern dieser (Muster-)Verträge ausgewertet und in die (Muster-)Verträge eingearbeitet. Neben redaktionellen �nderungen wurde insbesondere § 6 geändert, da es sich als praktikabler erwiesen hat, die allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung pauschal nach den Vorgaben von § 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu vergüten. Darüber hinaus wird im Text deutlich gemacht, dass bei einer �nderung der Beschäftigtenzahl auch der zeitliche Umfang der Betreuung anzupassen ist. Ferner wurde ein Hinweis auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht in § 6/7 aufgenommen. Ausschuss und Ständige Konferenz "Betriebsärztliche Versorgung" nahmen die überarbeiteten (Muster-)Verträge Ende 2003 zustimmend zur Kenntnis.