Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über Ihr weiteres Befinden entscheiden.
Ihr Notar wird für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vorbereiten. So wird Ihnen die Gewähr geboten, dass die von Ihnen ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Im wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
· Generalvollmacht
· Vorsorgevollmacht
· Betreuungsverfügung
· Patientenverfügung
Ihr Notariat berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur Vorsorge. In einem persönlichen Gespräch ist zu erörtern, ob und welche Vollmachten und anderen Anordnungen sinnvoll sein können. Ihr Notar wird dabei gegebenenfalls auch weitere Regelungen empfehlen. Haben Sie minderjährige Kinder, so sind etwa Maßnahmen zur Sicherung ihrer Unterbringung bei von Ihnen bestimmten Personen und zur Bestellung einer Betreuungsperson bzw. eines Ersatzvormundes anzuraten.
Betreiben Sie ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob die Weiterführung des Unternehmens rechtlich hinreichend gesichert ist. Es sind getrennte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Eine für das Unternehmen erteilte Vollmacht gilt nicht notwendig im privaten Bereich und umgekehrt. Gerade auch hier sollten Sie den Rat Ihres Notars einholen.
Als Vorsorgemaßnahme kommt insbesondere eine Generalvollmacht in Betracht. Durch sie wird gewährleistet, dass der von Ihnen Bevollmächtigte auch im Notfall z.B. über Ihre Bankkonten verfügen kann und insbesondere die mit Ihrem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Eine Generalvollmacht ermöglicht es dem von Ihnen Bevollmächtigten des weiteren, über Ihr Vermögen zu verfügen und auch Abrechnungen mit Versicherungen und Beihilfestellen abzuwickeln.
Der Notar wird im übrigen prüfen, ob eine Einschränkung des Umfanges der Generalvollmacht in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers.
Gegenstand der Vorsorgevollmacht können demnach sein:
· Gesundheitsfürsorge
· Vermögensverwaltung
· Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim)
· Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
· Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
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