Ausländerrecht
Muster und Erläuterungen zum Ausländerecht
Das Ausländerrecht ist ein Teil des Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die
Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale (wie etwa den Wohnsitz) anknüpfen, fallen hingegen nicht unter den Begriff. Dies gilt etwa für Regelungen des
Steuerrechts oder des
Familienrechts mit Auslandsbezug, die nur an einen Wohnsitz anknüpfen.
Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, der Erwerbstätigkeit, die
Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein.
Inhalt
Recht der Europäischen Union
Das Recht der Europäischen Union enthält zahlreiche ausländerrechtliche Regelungen:
- Im so genannten Schengen-Recht, das seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages Teil der Rechtsordnung der EU ist, werden der Grenzübertritt und die Grenzkontrolle sowie – für Aufenthalte von bis zu drei Monaten im Halbjahr – das Visum-Recht und das Recht des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen geregelt. Dabei sind die Listen der für Kurzaufenthalte visumpflichtigen und visumfreien Staatsangehörigen in einer für den Schengen-Raum einheitlichen Vorschrift, und zwar in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, enthalten.
- Das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, ist Gegenstand des EG-Vertrages, der Richtlinie 2004/38/EG und weiterer Rechtsvorschriften.
- Die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist, sind in der so genannten Dublin-II-Verordnung, der Verordnung (EG) Nr. 343/2003, festgelegt. Des Weiteren enthält das Recht der EU weitere Bestimmungen zum Asylrecht, wie etwa die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000, die das System „Eurodac“ einrichtet, das dem systematischen Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern dient und verhindern soll, dass in mehreren EU-Staaten von denselben Personen Asylanträge gestellt werden.
- Zahlreiche weitere Richtlinien aus den Jahren 2003 und 2004 betreffen ebenfalls die Migrationspolitik, etwa das Recht auf Familienzusammenführung, der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, der Opfer des Menschenhandels, der Studenten, der Forscher, usw. Des Weiteren hat die EU Rückführungsübereinkommen mit Drittstaaten geschlossen und regelt teils gemeinsam die migrationspolitische Zusammenarbeit mit auswärtigen Staaten (vgl. die Übersicht über das geltende Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich).
Recht der Bundesrepublik Deutschland
In der
Bundesrepublik Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, seit dem 01. Januar 2005 im
Aufenthaltsgesetz und für Unionsbürger im
Freizügigkeitsgesetz geregelt. Beide Gesetze wurden als Bestandteile des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern mit der amtlichen Kurzbezeichnung
Zuwanderungsgesetz erlassen, das zudem weitere Gesetzesänderungen enthielt.
Den Aufenthalt von Asylbewerbern regelt das
Asylverfahrensgesetz. Im Rahmen des Asylrechts gelten vorrangig die Grundsätze von Art. 16a
GG.
Im AZR-Gesetz sind Vorschriften zur Führung des Ausländerzentralregisters enthalten.
Zur Durchführung des deutschen Ausländerrechts wurden im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern erlassen
und im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Das deutsche Steuerrecht enthält allgemein keine Unterscheidungen nach der Staatsangehörigkeit, was den Grund dafür bildet, dass in den Formularen für Steuererklärungen die Staatsangehörigkeit nicht angegeben werden muss.
Links
- Das Zuwanderungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt vom 5. August 2004 veröffentlichten Fassung (PDF)
- Seiten des Bundesinnenministeriums
- Flüchtlingsrat Berlin: Verordnungen und Anwendungshinweise zum Zuwanderungsgesetz
- Rechtsprechungsübersicht, Literatur, Gesetze und Verordnungen zum deutschen und europäischen Migrationsrecht
- www.migration-online.de mit Gesetzestexten, Statistiken und weiteren Hintergrundinformationen
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Ausländerrecht aus der freien Enzyklopädie
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