So prüfen Sie einen Bauträgervertrag richtig
So prüfen Sie einen Bauträgervertrag richtig
Klarheit verschaffen über die Art des Vertrages
Die Vorstellungen privater Bauherren zum Hausbau sind sehr vielfältig. Das reicht vom Bausatz- oder Selbstbauhaus, der schlüsselfertigen Errichtung des Hausobjekts, dem Bauen mit einem Bauträger bis zum Architektenhaus. Genauso unterschiedlich sind die Arten der Verträge und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
Unser Rat: Prüfen Sie Vertragsangebote ohne Zeitdruck. Holen Sie sich Rechtsrat bei einem Anwalt Ihres Vertrauens. Beraten Sie sich mit einem unabhängigen Bauherrenberater. Bereiten Sie sich gründlich auf Vertragsverhandlungen vor.
Prüfen des Vertragspartners
Private Bauherren investieren sehr viel Geld für Hausbau und Grundstückserwerb. Leider liegen bei Vertragsabschluss oft kaum ausreichende Informationen über den Baupartner vor. Dabei können Grö�e, Unternehmensstruktur, Leistungsangebot und Rechtsform sich deutlich unterscheiden. Häufig stimmen Angaben im Werbeprospekt nicht mit dem späteren Vertragspartner im Bauvertrag überein. Mancher Anbieter ist wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, einen Bauvertrag zu erfüllen oder es droht sogar eine Firmeninsolvenz.
Unser Rat: Gründlich prüfen, bevor man sich bindet. Informieren Sie sich allseitig über Ihren künftigen Vertragspartner und über Referenzobjekte. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeprospekte sondern machen Sie einen Firmen-Check. Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet seinen Mitgliedern preiswert Wirtschaftsauskünfte über Firmen an.
Eindeutige Definition des Vertragsgegenstandes
Erhebungen des Bauherren-Schutzbundes (BSB) haben ergeben, dass bei 47% der untersuchten Angebote der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert ist. Oft lagen unvollständige Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen vor.
Unser Rat: Prüfen Sie bereits Hausangebote sehr gründlich, fordern Sie detaillierte Preisangebote an und beziehen Sie einen unabhängigen Bauherrenberater ein.
Transparenz bei der Bau- und Leistungsbeschreibung
Bei jeder zweiten untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibung sind Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und Baumaterialien sowie der Ausstattungsstandard unvollständig dargestellt. Dabei wird verkannt, dass die Leistungsbeschreibung das grundlegende vertragliche Instrument für die genaue Bestimmung der geschuldeten Bauleistung bildet. Je konkreter die Bau- und Leistungsbeschreibung ist, umso höher ist die Rechtssicherheit für Bauherren.
Unser Rat: Alle Gewerke müssen mit Angaben über Qualität, Form, Abmessung, technische Parameter und Herstellerangaben so beschrieben werden, dass der geforderte Leistungserfolg eindeutig feststeht. Das ist zugleich Voraussetzung für die Ermittlung des Angebotspreises.
Preissicherheit durch Vertragspreis und Festpreisgarantie
Die Analysen des BSB ergaben, dass jeder fünfte Vertrag keine ausreichende Preissicherheit bot. Nachträgliche Vertragsänderungen verursachten bei der Hälfte der befragten Bauherren Mehrkosten von durchschnittlich 5.000 bis 7.500 �.
Unser Rat: Achten Sie darauf, dass vor Vertragsabschluss die vereinbarten Leistungen einschlie�lich aller Sonderwünsche konkret verhandelt werden. Von den meisten Bauherren wird ein verlässlicher Pauschalpreis im Bauvertrag gewünscht. Wenn Sie einen Pauschalpreis vereinbaren ist wichtig, dass der Leistungsumfang und die Art der Ausführung genau bestimmt und �nderungen bei der Bauausführung vermieden werden.
Konkretheit bei Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung
Bei mehr als jedem zweiten geprüften Vertrag fehlen verbindliche und eindeutige Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin.
Unser Rat: Es ist dringend zu empfehlen, eindeutige Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Nur die Festlegung konkreter zeitlicher Eckdaten bietet vertragliche Sicherheit und mindert wirtschaftliches Risiko. Die Einhaltung von Bauzeit und Fertigstellungstermin sollte möglichst mit einer Vertragstrafe gekoppelt werden. Au�erdem hat es sich bewährt, einen konkreten Bauzeitenplan zum Vertragsbestandteil zu machen.
Zahlung nach Baufortschritt und nach mängelfreier Leistung
Bei Bauvorhaben gehen ca. 95% der befragten Bauherren in Vorleistung. Durchschnittlich überzahlen die Bauherren bei Zahlungsplänen 15.000 bis 25.000 �. Oftmals sind nicht einmal die Orientierungen der Makler- und Bauträgerverordnung für die Entgegennahme der Vermögenswerte der Bauherren durch die Firmen eingehalten worden, obwohl diese nur Mindestorientierungen beim Bauträgervertrag darstellen.
Unser Rat: Legen Sie bei der Vertragsgestaltung besonderen Wert auf Abschlagszahlungen bzw. Zahlungsraten nach tatsächlich erreichtem Baufortschritt.
Unverzügliche Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer
Jeder kontrollierte Neubau wies nach Erhebungen des BSB im Durchschnitt mindestens 10 bis 20 Baumängel auf. Allein ein Viertel der Bauschäden hat einen Wertumfang von 15.000 - 50.000 �. Erst jeder dritte Bauherr macht bei Mängeln vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Die VOB/B räumt den Bauherren bereits vor Abnahme das Recht ein, die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Auch die BGB-
... ENDE DES AUSZUGES.
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