Verhandlungsprotokoll zum Bauvertrag Bodenplatte Pauschalpreisvertrag

zwischen

(Auftraggeber - nachfolgend AG genannt -)

und der Firma

HRB-Nr...................... beim Amtsgericht .....................................

Geschäftsführer ..........................................................................

(Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -)

wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

1. Gegenstand des Vertrages

Dem AN wird die Ausführung der Gründung, Geländeregulierung,

Herstellung einer Fundamentplatte mit allen dafür erforderlichen Aufgaben

(detailierte Baubeschreibung siehe Anhang 01)

für das Bauvorhaben ....................................

übertragen.

2. Vertretung der Vertragspartner

2.1 AG

Der AG wird vertreten durch Bauleiter ........................

Der Vertreter ist zur Durchführung der Abnahme

x berechtigt

nicht berechtigt

Der Vertreter ist zur Durchführung des Abschlusses des Vertrages

berechtigt

x nicht berechtigt

2.2 AN

Der AN wird vertreten durch Vertreter der Baufirma Herr ...............

Der Vertreter ist zum Abschluß des Vertrages

x berechtigt

nicht berechtigt

3. Vertragsbestandteile (zu § 1. VOB/B)

Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihen- und Rangfolge:

3.1 Das Auftragsschreiben

3.2 Das Verhandlungsprotokoll besprochen vom Datum

und die ggf. in Ziffer 14 genannten Anlagen

3.3 Die Bestimmungen dieses Vertrages

3.4 Die Baugenehmigung vom ................. mit ihren Auflagen

3.5 Die statischen Berechnungen nach Bodengutachten mit Plänen

3.6 Das Angebot des AN´s vom ................ (Änderung des Angebotes siehe Anlage 01)

3.7 Die neuesten VDE-Vorschriften

3.8 Zusätzliche Technische Vorschriften

3.9 Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien

3.10 Die VOB, Teile B und C, in der bei Angebotsabgabe von den Finanzverwaltungen für die Bauaufgaben des Bundes eingeführten Fassung

3.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil

3.12 Alle Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für eventuelle Zusatzaufträge

Die VOB/B ist beigefügt x nicht beigefügt

4. Vergütung (zu § 2 VOB/B)

4.1 Als Vergütung der in Nr. 1 bezeichneten Leistungen wird vereinbart:

4.1.1 Die vorläufige Summe von ........................... EUR (zuzügl. MWST)

zur Abrechnung nach eingeführten Mengen zu Einheitspreisen gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis - Einheitspreisvertrag -

4.1.2 x Die Pauschalsumme von .......................... EUR (zuzügl. MWST)

- Pauschalvertrag -

Die vom Pauschalvertrag erfaßten Leistungen erstrecken und beschränken sich auf

siehe Anlage 01

4.1.3 Abrechnung nach Stundenlohn zu folgenden Verrechnungssätzen

- Stundenlohnvertrag -

Meister: ..................................... EUR/Std. Stoffkosten:

Polier: ..................................... EUR/Std. ........................................

Facharbeiter: ..................................... EUR/Std. ........................................

Helfer: ..................................... EUR/Std. vgl. Anlage

................................................................. EUR/Std. Gerätekosten:

........................................

........................................

vgl. Anlage

(jeweils zuzügl. MWST)

4.2 Leistungsänderungen

Folgende Leistungsänderungen/-ergänzungen werden vereinbart:

...................................................................................................................................

...................................................................................................................................

Neuer Vertragspreis: ..................................................................................................

4.3 Nachlässe

Auf die unter 4.1 genannten Preise wird ein Nachlaß in Höhe von ............................ gewährt.

Neuer Vertragspreis: ..................................................................................................

....................................................................................................................................

4.4 Gleitklausel

x wird nicht vereinbart

wird wie folgt vereinbart:

.....................................................................................................................................

4.5 Kostenbeteiligung des NU

In zentraler Baustellenorganisation werden vom AG einige Leistungen des AN´s ausgeführt. Hierfür werden folgende Kostenbeteiligungen vereinbart. Eine andere Umlage dieser Kosten kann gegen Nachweis geltend gemacht werden. Die Kosten werden im Verhältnis des Vertragsvolumens bestimmt.

in % der Schluß- pauschal

rechnungssumme

4.5.1 Sanitäre Einrichtungen WC .........................................................

4.5.2 Sanitäre Einrichtungen Waschwagen .........................................................

4.5.3 Bauwasser .........................................................

4.5.4 Baustrom .........................................................

4.5.5 Allgemeine Baureinigung .........................................................

4.5.6 Gestellung von Schuttmulden .........................................................

4.5.7 Aufzugsbenutzung .........................................................

4.5.8 Bauschild .........................................................

4.5.9 Allgemeine Bausicherungsmaßnahmen .........................................................

4.6 Überlassung von Baugeräten

4.6.1 Stundenweise Überlassung des Baukranes .................... EUR/h

4.6.2 Unterkunftscontainer .................... EUR/Mo.

..........................................

..........................................

4.6.3 Die Geräte können nur nach Rücksprache und Vereinbarung mit der örtlichen Bauleitung überlassen werden. Die Arbeiten des GU haben absoluten Vorrang. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung.

5. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)

5.1 Die Ausführung ist zu beginnen

am ................2007

ein vorzeitiger Baubeginn ist genehmigt

innerhalb von .......... Werktagen nach Aufforderung durch den AG.

5.2 Die Arbeiten sind bis zum ..................2008 fertigzustellen.

Die Arbeiten sind innerhalb von ......... Werktagen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.

Bei „Schlecht-Wetter“ gibt es eine Bauzeitverlängerung für die „Schlecht-Wetter“ Periode. Als „Schlecht-Wetter“ gilt als vereinbart Dauerfrost unter –1°C oder/und Dauerregen.

Die Vertragspartner. verpflichten sich, innerhalb von ...... (14) Tagen einen verbindlichen Bauzeitenplan aufzustellen. Sollte der AN der Verpflichtung nicht nachkommen, wird der vom AG vorgegebene Bauzeitenplan verbindlich.

Die Arbeiten sind gemäß dem beiliegenden Bauzeitenplan fertigzustellen.

x Der verbindliche Bauzeitenplan wird dem AG rechtzeitig vor der Ausführung der jeweiligen Arbeit vom AN mündlich mitgeteilt.

Gemäß § 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B gelten folgende Einzelfristen als Vertragsfristen

..............................................................................................................................

..............................................................................................................................

5.3 Der AN versichert, die Leistung nach Ausführungsbeginn binnen .............. Tagen fertigzustellen.

Der AN ist dazu in der Lage, jederzeit eine Leistung von ...................................... (Leistung/Zeiteinheit) erbringen zu können. Diese Leistung wird als Vertragsleitung vereinbart und ist bei Abruf durch an AG zu erbringen.

6. Besonderheiten der Baustellen

6.1 Für die Zugangswege wird unverbindlich auf folgendes hingewiesen:

die Örtlichkeiten sind dem AN bekannt, schmale Einfahrt

kein Baumaterial oder sonstiges auf öffentlichen Wegen und Plätzen abstellen und lagern

6.2 Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt (§ 4 Nr. 4 VOB/B)

6.2.1 Lager- und Arbeitsplätze:

........................................................... (neben, hinter Baugrube)

Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

6.2.2 Wasseranschluß: ..............................

6.2.3 Stromanschluß: .................................

6.2.4 Kosten des Verbrauchs hat der Auftraggeber zu tragen. (s. Punkt 4.3.1)

7. Erläuterungen zum Bauvertrag

Bauwesenversicherung (zu § 7 VOB/B)

Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen; die Kosten in Höhe von ............................ werden von der Schlußrechnung abgezogen.

8. Vertragsstrafe (zu § 11 VOB/B)

wird nicht vereinbart

x Im Falle eines vom AN zu vertretenden Verzuges werden folgende Vertragsstrafen vereinbart:

hinsichtlich der vereinbarten Fertigstellungsfrist 0,5 % für jeden Werktag der Verspätung,

hinsichtlich der vereinbarten Einzelfristen ............... % für jeden Werktag der Verspätung,

insgesamt jedoch höchstens 10 % der Bruttoabrechnungssumme.

Vertragsstrafen auf Zwischentermine werden auf Vertragsstrafen der Endtermine angerechnet.

Die Geltendmachung eines

... ENDE DES AUSZUGES.

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