Beratervertrag (Dienstvertrag) allgemein
Beratervertrag
zwischen
Unternemen GmbH
Unternehmensweg 22
54321 Unternehmercity
- im folgenden "Auftraggeber" genannt -
und
Dr. Berater Technologie Consulting
Beraterweg 11
12345 Beratercity
- im folgenden "Berater" genannt -
Vorbemerkungen
Gegenstand des Auftraggebers ist die Entwicklung, Herstellung, sowie der Handel und Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Pharmazeutika und deren Inhaltsstoffen.
Der Berater betreibt ein selbständiges Beratungsunternehmen.
Der Auftraggeber möchte die Dienstleistungen des Beraters in Anspruch nehmen, und der Berater möchte diese Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringen entsprechend der Bestimmungen in diesem Beratervertrag (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet).
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien wie folgt:
§1 Dienstleistungen
Der Berater ist verpflichtet, den Auftraggeber in seinem Tätigkeitsbereich zu beraten und zu unterstützen. Der Berater wird seine Dienstleistungen mit dem Zeitaufwand und derjenigen Sorgfalt erbringen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber notwendig ist.
Der Berater ist verpflichtet, jederzeit der Geschäftsführung des Auftraggebers oder einer von ihr benannten Person Bericht über seine Tätigkeiten zu erstatten.
Der Berater ist verpflichtet, den angemessenen Vorgaben des Auftraggebers nachzukommen, jedoch unter der Voraussetzung, daß der Berater nicht an die Anweisungen des Auftraggebers bezüglich der Art und Weise der Ausübung seiner Dienstleistungen wie auch Arbeitsplatz und Arbeitszeit gebunden ist. Der Berater ist ferner verpflichtet, Terminvorgaben des Auftraggebers für bestimmte Dienstleistungen einzuhalten. Jede Überschreitung der Termine auf Beraterseite kann zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers führen oder zu einer Reduzierung des Beraterhonorars. Darüber hinaus ist der Berater verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Umstände zu informieren, die zu einer Überschreitung der vorgegebenen Termine führen können.
Der Auftraggeber stellt dem Berater alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die dieser benötigt, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen.
§2 Art, Umfang und Ort der Beratertätigkeit
Der Berater wird dem Auftraggeber an insgesamt XXX Stunden pro Monat zur Verfügung stehen.
Der Berater gestaltet seine Arbeitszeit frei. Soweit es dem Berater möglich ist, wird er den zeitlichen Wünschen des Auftraggebers entgegenkommen und auch für gelegentliche Beratungsgespräche in den Geschäftsräumen des Auftraggebers zu Verfügung stehen.
Der Berater bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen den Ort seiner Tätigkeit.
Der Berater wird seine Tätigkeit innerhalb Europas ausüben. Auf gesonderte Anforderung schließt die Beratung auch gelegentliche Reisen in das außereuropäische Ausland ein.
Der Berater wird für die Versteuerung seiner Honorareinnahmen selbst Sorge tragen.
§3 Status und Befugnis des Beraters
Die Parteien stimmen darin überein, daß der Berater ein selbständiger Unternehmer ist und sich aus diesem Vertrag nichts ergibt, was eine Stellung des Beraters als Angestellter, Vertreter oder eines Partners des Auftraggebers begründet, und der Berater nicht als solcher nach außen hin auftritt. Ferner erklären die Parteien übereinstimmend, daß der Berater nicht ausschließlich Dienste für den Auftraggeber erbringt, sondern auch für andere Auftraggeber tätig wird. Aus diesem Vertrag ergibt sich nichts, was ausschließt, daß der Berater in ähnlichem oder anderem Umfang für andere Personen, Firmen oder Gesellschaften tätig ist.
Der Berater ist berechtigt, Dritten gegenüber als Berater des Auftraggebers aufzutreten, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Der Auftraggeber haftet allerdings weder direkt noch indirekt für die Handlungen oder Unterlassungen des Beraters. Aufgrund dieses Vertrages ist es dem Berater untersagt, Versprechen im Namen des Auftraggebers abzugeben, Dokumente im Namen des Auftraggebers zu unterzeichnen, Verträge oder Vereinbarungen im Namen des Auftraggebers abzuschließen und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu belasten.
§ 4 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Der Berater ist verpflichtet, alle ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen, die das Unternehmen des Auftraggebers betreffen oder mit ihm zusammenhängen, geheimzuhalten und insbesondere über Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
Eine Offenbarung gegenüber Dritten ist nur gestattet, soweit dabei in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers oder in Wahrnehmung von Gesellschaftsinteressen gehandelt wird.
Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Beratungsverhältnisses hinaus. Die besonderen Vorschriften über die Strafbarkeit der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb sind dem Berater bekannt.
§ 5 Herausgabe von Unterlagen
Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Berater verpflichtet, alle Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstige Materialien, die mit seiner Beratungstätigkeit in Zusammenhang stehen, unaufgefordert an den Auftraggeber mit der Versicherung der Vollständigkeit zurückzugeben.
§ 6 Vergütung und Nebenleistungen
Der Berater erhält als Vergütung für seine Beratungsleistungen ein Honorar von EUR XX.000,-- zzgl. Mehrwertsteuer pro Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres.
Mit den hier festgelegten Vergütungen ist die gesamte Tätigkeit des Beraters abgegolten.
Die Zahlung der Vergütung ist nach Eingang einer entsprechenden Rechnung des Beraters innerhalb von 30 Tagen
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