Ausführlicher Beratervertrag mit Steuerberater (Steuererklärungen, Buchführung, Abschlüsse)
Zwischen
dem Steuerberater … (Berater)
und … (Mandant)
wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:
§ 1 - Auftragserteilung zur Beratung
Der Mandant erteilt dem Berater den Auftrag zur steuerlichen Beratung zu folgenden Leistungen
- Erstellung der Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen nebst Prüfung der Steuerbescheide, einschließlich Einlegung der Einsprüche, falls die Steuerfestsetzung oder Abrechnung nicht der in der zugrundeliegenden Steuererklärung / Steueranmeldung erklärten Steuer entspricht.
- Erstellung der laufenden Finanzbuchführung und Anlagenbuchführung
- Erstellung der erforderlichen Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen, Erläuterungsberichte
- Führung der Lohnkonten, Fertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung der Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung
( ) Die Arbeiten sollen ab den Veranlagungszeitraum _____ begonnen bzw. übernommen werden.
Soweit hierzu eine Vertretung vor Behörden, Dritten Personen oder dem Finanzamt erforderlich ist, wird eine gesonderte Vollmacht unterzeichnet.
Ein umfassender Beratungsauftrag wird ausdrücklich nicht erteilt. Für weitere Aufträge ist im Einzelfall ein schriftlicher Auftrag zu erteilen.
§ 2 - Mitwirkung des Mandanten zur Sachverhaltsaufklärung
Die Beratungsleitung des Beraters hängt entscheidend von Art und Umfang der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. Es liegt im Sinne des Mandanten, dem Berater hinreichende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ermöglichen, dass der Berater sich ein umfassendes Bild der steuerlichen Situation des Mandanten bilden kann. So sollte sich aus den Unterlagen stets ergeben, wann, zu welchem Zweck, an wen, vom wem und aus welchem konkretem Anlass eine Zahlungsvorgang oder eine Verpflichtung bzw. ein Anspruch entstanden ist. Dies gilt sowohl für die Einnahmen- als auch für die Ausgabenseite. Ein in vorstehendem Sinne unzureichend dokumentierter Sachverhalt kann vom Berater so behandelt werden, als existiere er nicht.
§ 3 - Vollständige und zeitnahe Unterlagenübermittlung, Allgemeines
Der Mandant stellt dem Berater die erforderlichen Angaben, Unterlagen und Aufzeichnungen vollständig, geordnet und zeitnah bereit. Der Berater wird unterstellen, dass die sich hieraus ergebenden Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind, soweit sich ihm keine offenkundigen Zweifel aufdrängen. Fehlen relevante Informationen, ist der Berater berechtigt, die fehlende Information durch Unterstellung des Normalfalls zu ergänzen. Fordert der Berater Angaben, Unterlagen und Aufzeichnungen beim Mandanten an, sind diese vom Mandanten binnen Wochenfrist vorzulegen bzw. zu tätigen. Gehen dem Mandanten behördliche Schreiben zu, die für die Besteuerung von Belang sind, gilt eine Frist von einer Woche.
§ 4 - Arbeitsunterlagen Finanzbuchführung
Unterlagen, die für die Finanz- und Anlagenbuchführung relevant sind, sind binnen zwei Wochen nach Ablauf des Monats ihrer Erstellung spätestens jedoch zwei Wochen nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Buchführung erstellt werden soll, dem Berater zuzuleiten.
§ 5 - Arbeitsunterlagen Lohnbuchführung
Unterlagen, die im weitesten Sinne für die Lohn- und Gehaltsbuchführung relevant sind, sind dem Berater unverzüglich zuzuleiten. Insbesondere die Einstellung neuer Mitarbeiter soll sofort gemeldet werden.
§ 6 - Arbeitsunterlagen Jahresabschluss
Unterlagen, die die zur Erstellung von Jahresabschlüssen sowie zur Erstellung betrieblicher Einnahmenüberschussrechnungen, zur Erstellung von Steuererklärungen oder Feststellungserklärungen relevant sind, sind dem Berater binnen 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraumes oder Zeitpunktes, für welches die Unterlagen relevant sein sollen, einzureichen.
§ 7 - Verschwiegenheit
Der Berater hat gegenüber Dritten über die ihm aus dem Beratungsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit eine Offenbarung nicht Sinn, Zweck, oder Nebenzweck der
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1118
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Beratervertrag mit Steuerberater" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "Beratervertrag mit Steuerberater"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität