Consulting - Vertrag
Consulting - Vertrag Nr.
X ist eine Tochtergesellschaft der X, und hat das Recht, Kunden Lizenzen zu gewähren und die Produkte unter dem geschützten Markennamen AAA zu vertreiben.
zwischen
- im folgenden "X" genannt -
und
- im folgenden "Consultant" genannt -
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen XXXX und dem Consultant und / oder das Unternehmen, welches der Consultant XXXX gegenüber repräsentiert, für den in diesem Vertrag spezifizierten Einsatz im Einsatzbetrieb gemäss Anhang I dieses Vertrages.
1.2. Die Geltungsdauer dieses Vertrages ist auf die Zeit dieses Einsatzes beschränkt. XXXX ist nicht verpflichtet, dem Consultant weitere Einsätze anzubieten bzw. mit ihm weitere Einsatzverträge abzuschliessen. Ebenso ist der Consultant nicht verpflichtet, weitere Einsatzangebote von XXXX anzunehmen. Sollten sich die Parteien später auf einen weiteren Einsatz einigen, wird dieser in einem neuen, separaten Einsatzvertrag geregelt.
1.3. Der Consultant steht mit dem Einsatzbetrieb in keinem Vertragsverhältnis. Die Rechte und Pflichten des Consultants gegenüber XXXX und dem Einsatzbetrieb werden ausschliesslich durch diesen Vertrag geregelt.
2. AUFGABENBESCHREIBUNG UND WEISUNGSRECHT
2.1. Der Consultant wird / ist gemäss Anhang I (nachfolgend „Einsatzbetrieb“) tätig.
2.2. Die Aufgabe des Consultants ist im Anhang I beschrieben.
2.3. In bezug auf die von ihm zu leistende Arbeit untersteht der Consultant dem Kontroll- und Weisungsrecht des Einsatzbetriebes. Der Consultant ist verpflichtet, die Betriebsordnung sowie die allgemeinen Richtlinien und Methoden des Einsatzbetriebes genauestens zu befolgen und die als verbindlich geltenden IT - Werkzeuge anzuwenden.
3. ARBEITSORT UND BEGINN DES EINSATZES
3.1. Die nähere Bezeichnung des Arbeitsortes ist dem Anhang I zu entnehmen Andere Absprachen mit dem Einsatzbetrieb sind jedoch jederzeit möglich, bedürfen jedoch dem formellen Einverständnis von XXXX.
3.2. Details zum Arbeitseinsatz sind dem Anhang I zu entnehmen.
4. DAUER DES EINSATZES
4.1. Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und endet ohne besondere Kündigung gem. Details im Anhang I. Eine Vereinbarung betreffend befristeter Verlängerung, sollten die Arbeiten nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden können, bleibt vorbehalten.
4.2. Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Vorbehalten bleiben die vorzeitige Auflösung während einer Probezeit von 90 Tagen mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen sowie die ausserordentliche Kündigung gemäss Obligationenrecht.
5. ARBEITSZEIT
5.1. Die wöchentliche Arbeitszeit wird ausdrücklich nicht festgelegt. Der Einsatz erfolgt gemäss einem vom Einsatzbetrieb zu erstellenden Zeitplan.
6. LOHN UND SPESEN
6.1. Der Consultant erhält den im Anhang I vermerkten Brutto – Stundenlohn (inkl. Spesen, exkl. MwSt.). Im genannten Stundenlohn ist ein entsprechender Anteil als Entschädigung für Ferienguthaben enthalten.
6.2. Überstundenarbeit wird zum normalen Stundenlohn entschädigt, d.h. weder durch Freizeit ausgeglichen noch durch Zuschlag entlohnt.
6.3. Der Lohn wird einmal monatlich abgerechnet und spätestens am Monatsende des darauf folgenden Monates durch XXXX ausbezahlt.
7. SOZIALABGABEN
7.1. Der Consultant erklärt, dass er sich vor den Sozialversicherungsbehörden als selbständig Erwerbender deklariert und die hierfür nötigen Nachweise erbringt. Er verpflichtet sich zugleich, die obligatorischen Sozialabgaben vollumfänglich selbst zu entrichten.
8. LOHNZAHLUNG BEI UNVERSCHULDETER VERHINDERUNG DES CONSULTANTS
8.1. Wird der Consultant infolge unverschuldeter Krankheit, Unfalls oder aufgrund gesetzlicher Pflichten an seiner Leistungserbringung verhindert, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlungen.
8.2. Der Consultant ist verpflichtet, jede durch Krankheit oder Unfall verursachte Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Einsatzbetrieb und XXXX mitzuteilen.
9. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT UND KONKURRENZVERBOT
9.1. Der Consultant verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dazu zählen insbesondere auch Information, Know-how, Ideen, Konzepte und Verfahren.
9.2. Der Consultant verpflichtet sich ausserdem, beim Einsatzbetrieb fÃ
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