EDV - Beratervertrag
zwischen
____________
(Auftraggeber)
und
____________
(Berater).
Die Vertragsparteien vereinbaren Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
Abs. I
Der Auftraggeber plant folgendes EDV-Projekt: ........................................ .
Dieses Projekt gliedert sich in folgende Planphasen: ................................ .
Abs. II
Der Berater berät den Auftraggeber in sämtlichen Fragen der Umsetzung dieses Projektes. Die Beratungstätigkeit umfasst insbesondere: ...................................... . Die Beratung erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsleitung / mit dem Abteilungsleiter / mit dem Teamleiter.
§ 2 Erbringung der Leistung
Abs. I
Hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsortes ist der Berater ungebunden. Auf Anforderung der Geschäftsleitung / des Abteilungsleiters / des Teamleiters steht er dieser (m) in gegenseitiger zeitlicher Abstimmung zweimal monatlich ganztägig zur Verfügung.
Abs. II
Nach Erreichen der einzelnen Planphase stellt der Berater seine Tätigkeit innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich dar (künftig Bericht genannt). Weiterer Inhalt dieses Berichtes ist der Vorschlag der Vorgehensweise zur Erreichung der nächsten Planphase unter Zusammenstellung der entscheidungsrelevanten Informationen. Alle Rechte an diesem Bericht stehen dem Auftraggeber ausschließlich zu.
Abs. III
Soweit der Berater zur Erbringung seiner Leistung Informationen, Unterlagen, den Zugang zum EDV System benötigt, verhilft ihm der Auftraggeber hierzu kostenlos.
§ 3 Vergütung
Der Berater erhält ein Honorar in Höhe von ........................ Euro vierteljährlich. Es ist am Monatsletzten des zweiten Monats des Vierteljahres fällig. In dem genannten Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
Alternative:
Der Berater erhält ein Honorar in Höhe von ......................... Euro pro Stunde. In dem genannten Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Berater fertigt für jeden Monat seiner Tätigkeit eine Aufstellung der geleisteten Stunden. Die Aufstellung ist dem Auftraggeber bis zum 06. des der Tätigkeit folgenden Monats (Folgemonat) zu überreichen. Die Vergütung ist bei ordnungsgemäßer Aufstellung zum 15. des Folgemonats fällig. Sollte die Aufstellung verspätet eingereicht werden, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung fällig.
§ 4 Aufwendungen
Abs. I
Soweit dem Berater auf Grund seiner Tätigkeit notwendigerweise Aufwendungen entstehen, ist der Auftraggeber zum Ersatz derselben verpflichtet.
Abs. II
Zusätzlich erhält der Berater folgenden Kostenersatz:
- Fahrtkostenerstattung in Höhe von ..... Euro pro Kilometer.
- Übernachtungskosten bis zu ....... Euro pro Übernachtung.
Abs. III
Die Notwendigkeit der Aufwendungen, Fahrten, Übernachtungen ist vor deren Entstehen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Abrechnung erfolgt in Zusammenhang mit der Abrechnung des Honorars. Die Aufwendungen, Fahrten, Übernachtungen sind durch geeignete Belege nachzuweisen.
§ 5 Nutzungsrechte
Abs. I
Soweit durch die Tätigkeit des Beraters Schutzrechte entstehen, räumt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber daran ohne Vorbehalt und ohne weiteres Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Darunter fällt insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen an diesen Arbeitsergebnissen vorzunehmen, diese in jedweder Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder vorzuführen, über Fernleitungen oder auf sonstige Weise drahtlos zu übertragen und zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen zu
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