Managementvertrag

zwischen

der XXXXXXXXXXXXXXXXXX,

vertreten durch ...

- nachfolgend: „Gesellschaft“ -

und

dem ...

- nachfolgend: „Privater Partner“ -

Stand: heute

Präambel

Das Unternehmen XXXXXXXXXXXXXXXX, (nachfolgend: "XXXXXXXXXXXXXX") hat unter Beteiligung des ... zur Teilprivatisierung der Leistungen des Managements im XXXXXXXXXXXXXXX durch den am heutigen Tage geschlossenen Gesellschaftsvertrag die YYYYYYYYYYY GmbH (nachfolgend: „Gesellschaft“) gegründet und die Gesellschaft mit den Leistungen des genannten Bereichs für das XXXXXXXXXXXXXXXXXX beauftragt.

Der ... soll dazu sein Know-how zur Verfügung stellen, damit die ihm im ebenfalls am heutigen Tage abgeschlossenen Leistungsvertrag über die Management-Leistungen genannten Aufgaben nach Qualität und Umfang zu den dort vereinbarten Entgelten jederzeit sicherstellt werden.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgenden Managementvertrag:

§ 1

Vertragsgegenstand

Zwischen der Gesellschaft und dem ... besteht Einvernehmen, dass

1. der ... verpflichtet ist, der Gesellschaft sein gesamtes Know-how zur Verfügung zu stellen, insbesondere seine Erkenntnisse und Erfahrungen in die Gesellschaft einzubringen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung aus der Gesellschaft erforderlich ist,

2. der ... zudem verpflichtet ist, sein Know-how zukünftig fortzuentwickeln und der Gesellschaft entsprechend Nr. 1 auch weiterhin zu vermitteln,

3. die Gesellschaft und der ... in enger Zusammenarbeit auf eine qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen des Management hinwirken.

§ 2

Managementleistungen

Der ... ist verpflichtet, die Managementleistungen nach Anlage 1 der Gesellschaft jederzeit zur Verfügung zu stellen.

§ 3

Management-Fee

(1) Der privater Partner erhält für seine Managementleistungen nach diesem Vertrag eine pauschale Management-Fee in Höhe von XX % des kumulierten Entgeltes nach § 4 und § 8 des Leistungsvertrages zwischen dem XXXXXXXXX und der Gesellschaft pro Jahr, welche quartalsmäßig in gleich hohen Abschlagszahlungen zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer von der Gesellschaft zu zahlen ist.

Die Teilbeträge sind quartalsmäßig ohne jeden Abzug spätestens zum dritten Werktag eines beginnenden Quartals fällig. Die Zahlungen sind auf das Konto

Kontonummer: ...

Bankleitzahl: ...

Kreditinstitut: ....

Kontoinhaber: ...

zu leisten.

(2) Sollten in den jeweiligen Geschäftsjahren Kostenüber- beziehungsweise 
-unterschreitungen im Verhältnis zur Geschäftsplanung entsprechend Anlage 2 - bei unveränderter Annahme - aus dem unter- beziehungsweise überschreitenden Kostenanteil des XXXXXXXXXX entstehen, so wird die Management-Fee nach Abs. 1 auf mindestens 0 % reduziert beziehungsweise auf maximal XX % erhöht, bevor das XXXXXXX den Gewinn oder Verlust zu seinen Gunsten oder Lasten veranschlagen kann. Die weitere Gewinnverteilung bestimmt sich nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.

§ 4

Inkrafttreten, Dauer und Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit wirtschaftlicher Wirkung zum XX.XX.XXXX in Kraft. Er hat eine Laufzeit bis zum XX.XX.XXXX.. Er verlängert sich automatisch um drei weitere Jahre, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres kündigt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Das ………………… hat insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Fixbestandteil der Management-Fee nach § 3 Abs. 1 gemäß § 3 Abs. 2 mehr als zwei Jahre auf 0 % reduziert bleibt

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1117


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