Vertrag über die Unternehmensberatung durch einen freien Mitarbeiter
Dienstvertrag für kommunikative und administrative Leistungen
Zwischen:
... (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)
und
... (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)
wird Folgendes vereinbart:
§1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer wird ab dem 01.02.2009 für den Auftraggeber gemäß § 611 BGB folgende Tätigkeiten als Auftragnehmer übernehmen:
- Betriebswirtschaftliche Planung und Führung des Unternehmens
- Kaufmännische Beratung und Organisation des bundesweiten Strukturaufbaus
- Kontrolle und Überwachung des Firmenkapitals und dessen Verwendung
- Führung und Controlling des Rechnungswesens
- Kaufmännische Buchführung und Buchhaltung
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf die besonderen betrieblichen Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.
Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
§2 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Fällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich ist, garantiert der Auftragnehmer nach jeweiliger vorheriger Absprache seine Anwesenheit. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung.
§3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeiten notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig ausgehändigt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie der Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§4 Berichterstattung
Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung erfolgt jährlich zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Vorab erstellt der Auftragnehmer einen Quartalsbericht, erstmals zum September 2009.
§5 Vergütung
Als Vergütung wird ein monatliches Honorar vereinbart. Dieses ergibt sich aus der Zahl der eingesetzten Geräte vom Typ XY123 und den damit erzielten Behandlungseinheiten. Für jedes im Einsatz befindliche Gerät erhält der Auftragnehmer 1,00 € multipliziert mit der Gesamtzahl der im jeweiligen Monat getätigten Behandlungseinheiten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.
Das vereinbarte Honorar wird jeweils am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.
Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf das das Honorar angewiesen werden kann.
§6 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
§7 Haftung und Gewährleistung
Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem
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