Forderungsabtretung

zwischen

____________

– nachfolgend Zedent genannt –

und

____________

– nachfolgend Zessionar genannt –

1. Der Zedent hat durch Vorlage von ____________ nachgewiesen, dass er gegen Herrn ____________ in ____________ eine anerkannte Forderung von € ____________ zzgl. ____________ % Zinsen seit ____________ hat.

2. Der Zedent tritt diese Forderung hierdurch an den Zessionar ab. Der Zessionar nimmt diese Abtretung hierdurch an.

3. Die Parteien sind darüber einig, dass der Zessionar den Schuldner von der Abtretung der Forderung sofort durch eingeschriebenen Brief benachrichtigt und dem Zedenten eine Kopie des entsprechenden Postaufgabescheins übersendet.

4. Haftung des Sicherungsgebers

Der Sicherungsgeber haftet für den Bestand der abgetretenen Forderung. Er garantiert insbesondere, dass

Rechte Dritter an der Forderung nicht bestehen.

Er verfügungsberechtigt ist; hat der Drittschuldner aber die Abtretbarkeit gemäß § 399 BGB ausgeschlossen, so steht der Sicherungsgeber dafür nicht ein.

Die Forderung nicht bereits an Dritte abgetreten ist, es sei denn, es handelt sich um eine branchenübliche Vorausabtretung im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts.

oder

Rechte Dritter an der Forderung nicht bestehen.

Er verfü

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 373


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