Nichtehelicher Lebenspartnerschaftsvertrag
Nichtehelicher Lebenspartnerschaftsvertrag
zwischen
__________
– nachfolgend Partnerin genannt –
und
__________
– nachfolgend Partner genannt –
Die Vertragsschließenden leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die am ____________ begon-nen hat und auf Dauer angelegt ist. Sie sind nicht verlobt und eine Heirat ist derzeit nicht geplant. Zwischen ihnen wird folgende Vereinbarung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft getroffen:
1. Wohnung
Die Partnerin ist in die vom Partner gemietete Wohnung in ____________ (vollständige Angabe der An-schrift) eingezogen. Der Partner bleibt Alleinmieter der Wohnung. Er kommt für sämt¬liche durch das Mietverhältnis entstehenden Kosten auf. Die Partnerin wird vom Partner von sämtlichen Ansprüchen des Ver¬mieters oder Dritter aus dem Mietverhältnis freigestellt.
Im Falle der Trennung ist der Partner zum Auszug aus der Woh¬nung innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt verpflichtet, an dem ihn die Partnerin hierzu auffordert. Er wird in diesem Fall alles Erforderliche tun, um einen Eintritt der Partnerin in den Mietvertrag zu erreichen.
Die Aufnahme Dritter in die Wohnung bedarf der Zustimmung beider Partner. Dies gilt auch nach der Trennung. Für den Fall der Trennung ist der Partner – sofern er von der Partnerin nicht zum Auszug auf-gefordert wird oder in diesem Fall bis zum Zeit¬punkt seines Auszugs – berechtigt, das ____________-Zimmer al¬lein zu nutzen. Er hat in diesem Fall ferner ein Mitnutzungsrecht an Küche, Bad, Flur und den Kellerräumen.
2. Haushaltsführung
Der Haushalt wird von der Partnerin geführt. Der Partner trägt die laufenden Kosten des Haushalts. Die Partner richten bei der ____________-Bank ein gemeinsames Oder-Konto ein, über das sämtliche die nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffenden Zahlungen abgewickelt werden. Der Partner zahlt auf dieses Konto monatlich einen Betrag von € ___________ ein, jeweils bis zum Dritten eines Monats, von dem die gemeinsamen Lebenshal¬tungskosten getragen werden. Von diesem Einzahlungsbetrag steht der Partnerin ein Teilbetrag von € ____________ zu ihrer persönlichen Verwendung zu. Für den Fall der Trennung wird das Konto aufgelöst. Weist zum Zeitpunkt der Trennung das Konto ein Guthaben auf, wird dieses nach Abzug noch ausstehender Kosten zwischen den Partnern geteilt. Weist das Konto ein Soll auf, gleicht dieses der Partner aus.
3. Schuldenausgleich
Erbringt ein Partner Zins- und Tilgungsleistungen auf einen Kredit des anderen Partners, so sind diese Zins- und Tilgungsleistun¬gen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Falle einer Trennung nicht zu erstatten.
Bei Aufnahme eines gemeinsamen Darlehens, um daraus eine Anschaffung für einen der Partner zu fi-nanzieren, verpflichtet sich der Partner, für den die Anschaffung erfolgt, im Falle einer Tren¬nung noch zu erbringende Darlehensleistungen allein zu bezah¬len und den anderen Partner gegenüber dem Darle-hensgläubiger von einer Inanspruchnahme durch diesen freizustellen.
4. Vertretungsmacht
Jeder der Partner tritt für sich alleine auf. Kein Partner wird durch den anderen berechtigt oder verpflich-tet.
... ENDE DES AUSZUGES.
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