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Gesellschaftsrecht

Muster und Erläuterungen zum Gesellschaftsrecht, Muster für Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und Kommentierungen

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.

Der eingetragene Verein (e. V.) und die rechtsfähige Stiftung sind ebenfalls eigenständige juristische Personen, jedoch keine Kapitalgesellschaften. Der Verein hat Mitglieder, aber nicht notwendig ein Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, aber keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer.

Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind.

  • GmbH & Co.
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH & Co. KGaA
  • GmbH & Co. OHG

In jüngerer Zeit gibt es - vor allem im Zuge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach in der EU gegründete Gesellschaften aufgrund der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit in anderen EU-Mitgliedstaaten auch dann anerkannt werden müssen, wenn diese Gesellschaften ihren effektiven Verwaltungssitz in ein anderes EU-Land verlegen - zunehmend auch Mischformen mit ausländischen Gesellschaftsformen (z. B. Limited & Co. KG), deren Zulässigkeit in der juristischen Literatur allerdings (noch) umstritten ist.

Aktuelles

Gesellschaftsrecht

Das neue GmbH-Recht

An diesem Samstag, dem 1. November 2008, tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.

Gesellschaftsrecht

GmbH Reform vom Bundestag verabschiedet

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH‑Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.[1] Nach Zustimmung des Bundesrats soll das Gesetz im Oktober/November 2008 in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung von Unternehmensgründungen, die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform sowie die Bekämpfung von Missbräuchen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Gesellschaftsrecht

Weiterleitung der GmbH-Stammeinlage

GmbH-Stammeinlage darf nicht umgehend als Darlehen an die GmbH & Co. KG weiterfließen

Gesellschaftsrecht

Mit 1 EUR zur UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG?

Nachdem der Bundestag die GmbH-Reform verabschiedet hat (wir berichteten) und künftig eine GmbH auch mit 1 EUR gegründet werden kann, stellt sich die Frage, ob diese "kleine" GmbH auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein kann, quasi als preiswerte GmbH & Co. KG

Gesellschaftsrecht

Die GmbH-Reform soll im Herbst in Kraft treten

Die Gründung von GmbH's soll deutlich leichter und schneller möglich werden. Der Bundestag hat gestern im zweiten Anlauf das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Überraschend soll das Mindeststammkapital bei der GmbH doch nicht auf 10.000 EUR gesenkt werden.

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