Stille Beteiligung (Stille Gesellschaft)
Stille Beteiligung (Stille Gesellschaft)
Sie entsteht dadurch, dass sich eine natürliche Person oder juristische Person am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Für einen Außenstehenden ist sie in der Regel
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