Anteilsabtretung, Verkauf von Anteilen einer OHG

Die Übertragung eines OHG-Anteils auf einen Dritten erfolgt durch Abtretung. Hierfür bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem bisherigen Gesellschafter und dem neuen Gesellschafter. Regelmäßig wird ein Vertrag geschlossen in dem Kaufpreis und Gewinnbezugsrechte sowie Gewährleistung geregelt werden. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist bedarf die Übertragung eines Anteils der Zustimmung der anderen Gesellschafter.


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