Einfacher OHG-Vertrag

Herr ..., ..., ... ...

und

Herr ..., ..., ...

schließen folgenden Gesellschaftsvertrag:

§ 1 Errichtung

Herr ... ... und Herr ... ... errichten hiermit eine offene Handelsgesellschaft.

§ 2 Gesellschaftszweck

Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit ....

Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu gründen, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen.

§ 3 Firma

Die Gesellschaft führt die Firma ... OHG.

§ 4 Sitz

Sie hat ihren Sitz in ....

§ 5 Beteiligungen

An der Gesellschaft sind beteiligt:

Herr ... mit einem Kapitalanteil in Höhe von ... Euro, Herr ... mit einem Kapitalanteil in Höhe von ... Euro.

§ 6 Einlagen

Die Gesellschafter erbringen ihre Einlagen durch Bareinzahlung/Banküberweisung in Höhe ihrer Kapitalanteile auf das Konto der Gesellschaft.

Nicht rechtzeitig gezahlte Einlagebeträge sind ab Fälligkeit mit ... % zu verzinsen.

§ 7 Fälligkeit der Einlagen

Die Einlagen sind sofort fällig.

§ 8 Gesellschafterkonten

Für jeden Gesellschafter werden ein Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II und ein Privatkonto geführt. Auf Kapitalkonto I wird der Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht.

Auf Kapitalkonto II werden die dem Gesellschafter zustehenden, jedoch nicht entnahmefähigen Gewinnanteile und die auf ihn entfallenden Verlustanteile gebucht.

Auf dem Privatkonto werden die entnahmefähigen Gewinnanteile und Entnahmen gebucht, ferner etwaige Tätigkeitsvergütungen, Zinsen sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter.

Die Kapitalkonten I und II sind unverzinslich. Das Privatkonto wird im Soll und Haben mit ... % verzinst. Die Zinsen werden jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs nach der Staffelmethode berechnet.

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung

Jeder Gesellschafter ist einzeln berechtigt und verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und die Gesellschaft zu vertreten.

§ 10 Mitarbeit in der Gesellschaft

Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Gesellschafterbeschlüsse

Die Gesellschafter entscheiden in allen Angelegenheiten der Gesellschaft, die ihnen durch Gesetz oder in diesem Vertrag zugewiesen sind, durch Beschluss.

Beschlüsse bedürfen der Zustimmung beider Gesellschafter.

Die Gesellschafter beschließen insbesondere über:

  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen,
  • Erwerb, Erweiterung oder Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
  • Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten,
  • die Aufnahme von Krediten mit Ausnahme üblicher Lieferantenkredite
  • und ....

§ 12 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

§ 13 Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft hat in den ersten ... Monaten des Geschäftsjahrs den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.

§ 14 Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird durch Gesellschafterbeschluss verbindlich festgestellt. Einigen die Gesellschafter sich über den Jahresabschluss nicht binnen ... Monaten, nachdem er aufgestellt wurde, so wird er auf Kosten der Gesellschaft von einem von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bestimmenden Sachverständigen mit verbindlicher Wirkung für alle Gesellschafter festgestellt. Der Sachverständige muss Angehöriger der steuerberatenden Berufe sein.

§ 15 Gewinn-

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1062


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