Unterbeteiligungsvertrag an OHG-Anteil

Herr/Frau ...,

wohnhaft: ...

- im Folgenden Hauptbeteiligter genannt -

und

Herr/Frau ...,

wohnhaft: ...

- im Folgenden Unterbeteiligter genannt -

schließen folgenden Unterbeteiligungsvertrag:

§ 1 Gründung der Unterbeteiligung

(1) Der Hauptbeteiligte ist an der ..... OHG in ....., eingetragen im Handelsregister ....., HRA Nr. ..... (im Folgenden "Hauptgesellschaft") als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt.

(2) Sein Kapitalanteil beträgt laut Jahresbilanz zum 31.12. ..... ... Euro.

(3) An der in § 1 Abs. 1 genannten Beteiligung räumt der Hauptbeteiligte dem Unterbeteiligten eine Unterbeteiligung ein. Sie beträgt ... Euro.

(4) An den stillen Reserven und am Firmenwert der Hauptgesellschaft ist der Unterbeteiligte nicht beteiligt.

§ 2 Einlage des Unterbeteiligten

Für die Einräumung der Unterbeteiligung zahlt der Unterbeteiligte als Einlage an den Hauptbeteiligten einen Barbetrag von ... Euro durch Banküberweisung auf das Konto des Hauptbeteiligten bei der ...-bank, Konto-Nr. ..., fällig zum ... .

§ 3 Geschäftsführung

(1) Der Hauptbeteiligte ist allein berechtigt und verpflichtet, die Geschäfte der Unterbeteiligungsgesellschaft als einer Innengesellschaft zu führen.

(2) Bei der Ausübung seiner Verwaltungs- und Vermögensrechte in der Hauptgesellschaft hat der Hauptbeteiligte - im Rahmen der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Hauptgesellschaft und der Hauptgesellschaft gegenüber bestehenden Treuepflicht - die Interessen des Unterbeteiligten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.

(3) Der Unterbeteiligte unterwirft sich insoweit den Entscheidungen des Hauptbeteiligten.

§ 4 Information des Unterbeteiligten

Der Hauptbeteiligte wird den Unterbeteiligten - unter Wahrung der ihm in der Hauptgesellschaft obliegenden Geheimhaltungspflicht - regelmäßig über die rechtlichen Verhältnisse und die Geschäftslage der Hauptgesellschaft sowie über den Stand der Hauptbeteiligung informieren.

§ 5 Ermittlung von Gewinn und Verlust

(1) Der Hauptbeteiligte hat innerhalb von ... Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptgesellschaft einen Jahresabschluss der Unterbeteiligungsgesellschaft aufzustellen und dem Unterbeteiligten zuzuleiten.

(2) Für den Abschluss der Unterbeteiligungsgesellschaft ist der steuerlich maßgebliche Jahresabschluss der Hauptgesellschaft unverändert zugrunde zu legen; wird dieser nachträglich berichtigt, insbesondere infolge einer Betriebsprüfung, ist der berichtigte Abschluss maßgeblich.

§ 6 Gewinn- und Verlustbeteiligung

(1) Der Unterbeteiligte erhält ... % des auf den Hauptbeteiligten entfallenden Gewinns der Hauptgesellschaft.

(2) An etwaigen Verlusten ist der Unterbeteiligte nicht beteiligt.

§ 7 Entnahmen

Der Unterbeteiligte kann den auf ihn entfallenden Gewinnanteil in vollem Umfang entnehmen, soweit der Hauptbeteiligte ihn nach den Bestimmungen des Hauptgesellschaftsvertrags in der Hauptgesellschaft entnehmen darf.

§ 8 Verfügungen des Unterbeteiligten

Der Unterbeteiligte darf über seine Unterbeteiligung (einschließlich aller damit verbundenen Rechte) nur mit

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