Die Wahl der Rechtsform

Das Handels- und Gesellschaftsrecht gibt den Unternehmern die zur Verfügung stehenden Unternehmensformen (Rechtsformen) gesetzlich vor. Es ist nicht möglich, eine neue Rechtsform zu erfinden und diese am Markt einzuführen. Die gesetzlich vorgegebenen Grundstrukturen können jedoch teilweise geändert und dadurch den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Im Nachfolgenden werden die charakteristischen Merkmale verschiedener gesetzlicher Organisationsformen dargestellt. Details bleiben ausgespart: Sie sollten im Einzelfall mit einem Berater abgeklärt werden.

Eine Besonderheit des deutschen Unternehmensrechts ist die Unterscheidung zwischen â??Kleingewerbeâ?? und â??kaufmännischem Betriebâ??. Diese Unterscheidung spielt nur bei den Personenunternehmen eine Rolle und nicht bei den juristischen Personen.

Kaufmännische Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Auf ihre Geschäfte findet grundsätzlich das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung.
Nicht kaufmännische Unternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und werden dann wie Kaufleute behandelt. Machen sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, sind sie in ihren Rechtsgeschäften grundsätzlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem HGB unterstellt.

Die Frage, ob ein Unternehmen kaufmännischer Natur ist, richtet sich danach, ob der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert
(§ 1 HGB). Ma�gebliche Kriterien sind in erster Linie der Umsatz, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Betriebsvermögens, das Kreditvolumen sowie die Zahl der Standorte bzw. Niederlassungen. Umsätze von mehr als 400.000 Euro sprechen in der Regel dafür, dass der kleingewerbliche Rahmen überschritten ist.

Ein kleingewerbliches Unternehmen kann von einer Einzelperson als Kleingewerbetreibender oder von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer BGB-Gesellschaft oder GbR betrieben werden. Kaufmännische Personenunternehmen sind der Einzelkaufmann (e.K. = e.Kfm.) bzw. die Einzelkauffrau (e.K. = e.Kfr.), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die beschränkt haftende Personengesellschaft (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. oHG).

Ã?bersicht zu den einzelnen Rechtsformen

Kleingewerbetreibende Einzelpersonen
Die schnellste und einfachste Art Unternehmer zu werden ist, ein Kleingewerbe anzumelden.
Die BGB-Gesellschaft (GbR)
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft oder GbR, gelten ähnliche Grundsätze wie für den Kleingewerbetreibenden
Einzelkaufmann und Einzelkauffrau (e.K.)
Liegt eine kaufmännische Betriebsgrö�e vor, muss neben der Gewerbeanmeldung der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Einzelkaufleute haften unbeschränkt.
Die offene Handelsgesellschaft (oHG)
Die oHG ist die Fortführung der GbR als kaufmännisches Unternehmen mit voller Haftung der Gesellschafter
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn sich Gesellschafter mit unterschiedlichen Rechten und Risiken zusammentun, entsteht eine KG oder GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Zu den juristische Personen zählt im Unterschied zum Personenunternehmen die GmbH.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist eine typische Rechtsform für Gro�unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren wollen.
Genossenschaft und Verein
Vereinigungen zur Förderung ihrer Mitglieder â?? gemeinnützig oder wirtschaftlich.
Sonderformen bei der Firmengründung
Partnerschaft, stille Gesellschaft oder Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung â?? die Sonderformen unter den Rechtsformen.

blog comments powered by Disqus